Mündelheim/Krefeld. Der Verkehr auf der maroden Rheinbrücke von Uerdingen nach Duisburg muss reduziert und umgeleitet werden. Verkehrseinschränkungen beginnen bald.

Die Rheinbrücke zwischen Duisburg-Mündelheim und Krefeld-Uerdingen (B288) muss wie berichtet neu gebaut werden – die Brücke wird dem derzeitigen Verkehr perspektivisch nicht mehr standhalten. Das verdeutlicht nun auch ein aktuell veröffentlichter Sachstandsbericht der Landesregierung NRW zum unter Denkmalschutz stehenden Bauwerk.

Schon bei einer Bauwerksprüfung im Jahr 2019 – einer turnusmäßigen Einfachprüfung, die im Wechsel mit der Hauptprüfung alle drei Jahre stattfindet – wurden an der Rheinbrücke erhebliche Schäden unterhalb der beiden Fahrbahnen entdeckt, die aus mehreren etwa 20 Metern langen Betonplatten bestehen. Diese Platten liegen auf Stahlträgern, die nach der Prüfung vor vier Jahren erneuert werden mussten.

Beim Bau der Brücke im Jahr 1936 wurde ein minderwertiger Stahl verwendet, der den heutigen Anforderungen nicht mehr standhält.
Beim Bau der Brücke im Jahr 1936 wurde ein minderwertiger Stahl verwendet, der den heutigen Anforderungen nicht mehr standhält. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Aus dem Bericht der Landesregierung geht hervor, dass seit Juni 2020 alle sechs Monate der Zustand der Uerdinger Rheinbrücke überprüft wurde. Im Rahmen der Brückenerhaltung des Landes wurden entsprechend der sogenannten Nachrechnungsrichtlinie die Ergebnisse neu bewertet. Zudem wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, um festzustellen, ob Instandsetzungs- und Verstärkungsmaßnahmen möglich sind.

Die Berechnungen externer Experten, die dem Landesbetrieb Straßen NRW am 10. März vorgelegt wurden, haben ergeben, dass „bereits der in der Entstehungszeit (zwischen 1933 und 1936) verwendete Stahl nicht den damals erforderlichen Anforderungen genügte“.

Noch kein Termin für Beginn der Verkehrseinschränkungen

Das Fazit: Eine Instandsetzung der Brücke ist nicht möglich, konkrete Beeinträchtigungen für den Verkehr auf der B 288 sind die Folge, die Ende März mit Straßen NRW und den Fachbereichen der Städte Krefeld und Duisburg abgestimmt wurden und jetzt vor der Umsetzung stehen.

Wann die ersten Einschränkungen für den Verkehr auf der B 288 zu spüren sein werden, ist nun abzusehen: „In Abhängigkeit der Lieferfristen für die Schilder rechnen wir aktuell mit einem Start der Kompensationsmaßnahmen Ende Mai,Anfang Juni“, teilt eine Sprecherin von Straßen NRW auf Nachfrage mit.

Mit einem Neubau der Brücke kann nach derzeitigen Planungen nicht vor 2035 gerechnet werden, selbst für die Entscheidung über die Variante des Neubaus kalkuliert der Landesbetrieb mit zwei Jahren.

Bericht der Landesregierung: Keine Ortsdurchfahrten bei der Umleitung des Verkehrs

Die geplanten Maßnahmen für den Verkehr sehen wie folgt aus: Das zulässige Gesamtgewicht für Fahrzeuge wird auf 30 Tonnen reduziert, die Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt. Es werden ein Abstandsgebot von 50 Metern und ein Überholverbot für Lkw eingeführt. Der Mehrzweckstreifen kann nicht mehr genutzt werden.

Da zur Entlastung der beanspruchten Brücke bis zum endgültigen Neubau künftig keine Lkw mit mehr als 30 Tonnen Gewicht die Rheinbrücke befahren dürfen, müssen „circa 1000 Fahrzeuge pro Tag“ großräumig umgeleitet werden. Und zwar über die A 44-Flughafenbrücke und die A 40-Rheinbrücke-Neuenkamp, das haben die Abstimmungen zwischen Straßen NRW und der Autobahn GmbH ergeben.

„Im Gegensatz zu der Situation in Lüdenscheid ist hier nur ein Teil der Fahrzeuge betroffen, auch für die Umleitung über das Autobahnnetz“, heißt es in dem Bericht. Zudem werde der umgeleitete Lkw-Verkehr nicht durch Ortschaften geführt – auch das ist ein Unterschied zur Sperrung der Lüdenscheider A45-Brücke.

Straßen NRW: Sperrung der Rheinbrücke nicht notwendig

Laut Straßen NRW ist eine Sperrung der Brücke nicht notwendig: Werde diese um Gewicht entlastet und die Belastung des Bauwerks durch geringere Geschwindigkeit reduziert, bestehe keine Gefahr.

Diese Maßnahmen dienten dazu, das Bauwerk möglichst lange zu erhalten und den Neubau der Brücke mit der erforderlichen Sorgfalt planen zu können.

>> NEUBAU BEDEUTET NICHT ZWANGSLÄUFIG ABRISS

  • Die Rheinbrücke Krefeld-Uerdingen ist knapp 900 Meter lang und stammt aus dem Jahr 1936.
  • Der Neubau bedeutet nicht zwangsläufig der alten Brücke. Eine mögliche Variante: Das alte Brückenbauwerk bleibt für Fußgänger und Radfahrer stehen – und der Kfz-Verkehr rollt über die neue Brücke.
  • Der Landesbetrieb Straßen NRW will sich dazu auch mit den Städten Krefeld und Duisburg austauschen. Die Stadt Krefeld will sich für den Erhalt der alten Uerdinger Rheinbrücke einsetzen.