Duisburg. Parken an der Sechs-Seen-Platte nur für Pkw: So will die Politik das Wildcamper-Problem bekämpfen. Duisburgs Verwaltung verhindert das – bisher.
Kein wildes Campen mehr an der Sechs-Seen-Platte: Zu diesem Zweck beschloss die Politik im Duisburger Süden 2021 ein Parkverbot für alle Kraftfahrzeuge außer Pkw. Umzusetzen sind solche Anträge von Duisburgs Verwaltung. Die teilt anderthalb Jahre später mit, den Beschluss zu ignorieren. Die Politik ist der Meinung: Das darf sie nicht.
Wohnmobile blockieren jeden Sommer Parkplätze an der Sechs-Seen-Platte
August 2021: Nur noch Pkw sollen in Zukunft entlang des Kalkweg an der Sechs-Seen-Platte parken dürfen, diesen Beschluss fasst die Bezirksvertretung Süd einstimmig. Der Grund: Obwohl Campen dort ohnehin nicht erlaubt ist, blockieren bei schönem Wetter Wohnmobile und Wohnwagen „sehr viele Parkplätze, mitunter um die 40, teilweise auch mehr“, so begründet damals Stephan Baumgarten, Fraktionsvorsitzender der SPD, den Antrag seiner Partei.
Resultat: Zum einen Verschmutzung der Seen. „Es wurde schon mehrfach beobachtet, dass die Chemietoiletten der Wohnmobile in die Sechs-Seen-Platte entleert werden“, sagt Baumgarten. Hinzu kommt: Erholungssuchende, die am Kalkweg keinen Parkplatz finden, suchen sich den in den umliegenden Straßen des Wohngebiets, zum Ärger der Anwohner.
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Die Lösungsidee der Politik – ein P-Schild mit dem Zusatz „nur Pkw“ – will Duisburgs Verwaltung nicht umsetzen, teilte sie jüngst mit. Im Rathaus sieht man „keine Grundlage für eine zusätzliche Regelung in Form einer Parkbeschränkung“. Die Argumente der Verwaltung:
Stadt Duisburg: Wildes Campen wird genug geahndet – mit einer Verwarnung pro Jahr
- Die Parkplätze ausschließlich für Pkw freizugeben, „würde nicht nur das unzulässige Übernachten unterbinden“, sondern das Parken auch Motorrädern verbieten sowie Wohnmobilbesitzern, die sich nur einen entspannten Tag am See machen wollen – ohne zu übernachten. „Der Wunsch nach Erholung in der Natur und die Erfüllung dieses Bedürfnisses sollten unabhängig davon sein, welches Verkehrsmittel zu diesem Zweck gewählt wird.“
- Das Parkplatzproblem der Anwohner würde sich nicht lösen, sagt die Verwaltung; das Parkverbot für alle außer Pkw „würde lediglich den Personenkreis verschieben“, der sich in den Wohnstraßen Stellplätze sucht.
- Campen und Falschparken werde vom Ordnungsamt ohnehin kontrolliert, „insbesondere bei Schönwetterlagen“. Verstöße würden geahndet. Allerdings nicht oft: 2021 gab es wegen Wildcampens eine Verwarnung, 2022 fünf.
- Schließlich beruft sich die Verwaltung auf die Straßenverkehrsordnung: Verkehrszeichen seien „nur anzuordnen, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.“ Das sei durch die „bereits bestehenden geltenden Vorschriften und und die derzeit durchgeführten Kontrollen“ nicht der Fall.
Duisburgs Verwaltung ignoriert Beschluss der Politik – darf sie das?
Was die Bezirksvertretungen der Stadt Duisburg regeln dürfen, ist in der Bezirkssatzung festgeschrieben. In der Liste der Punkte findet sich unter anderem der „Erlass von ständigen Verkehrsgeboten und -verboten“ sowie die „Festlegung eingeschränkter oder absoluter Halteverbote“. Was sie nicht selber entscheiden darf, kann die BV als sogenannten Prüfauftrag der Verwaltung mitgeben. Diese prüft und entscheidet dann, ob sie es möglich ist, den Antrag umzusetzen.
Die Reaktion der Politiker in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung fiel eindeutig aus. „Ich finde das erschütternd, wie die Verwaltung darüber befindet“, sagt Stephan Baumgarten für den Antragsteller SPD. „Das ist gar nicht möglich, den Antrag abzulehnen.“
So sieht das auch die CDU: „Es wird sich einfach darüber hinweggesetzt“, kritisiert deren Fraktionsvorsitzender Daniel Kegler. Stattdessen hätte er sich einen „konstruktiven Gegenvorschlag“ gewünscht. Die Verwaltung handele nach dem Motto „verwalten statt gestalten“. Stattdessen fordert er: „Seid doch mal ein bisschen kreativ!“
Ratsherr Sebastian Ritter (Grüne), selber jahrelang Bezirksvertreter im Süden und inzwischen beratendes Mitglied, gab dem Gremium auf den Weg: Man möge mit dem zuständigen Dezernenten oder dem Oberbürgermeister sprechen – „ansonsten bleibt nur noch der Klageweg.“
>> WILDCAMPEN AN DER SECHS-SEEN-PLATTE: DARUM GIBT ES SO WENIG BUSSGELDER
- Wer unerlaubt campt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 50 Euro. Das wird aber nur selten verhängt. Die Stadt erklärt das damit, dass „nur selten Personen in den Wohnmobilen/Wohnwagen angetroffen bzw. ein ,wildes Campen’ nachgewiesen werden“ kann.
- Über das Wildcampen hinaus gab es 2022 folgende Verwarnungen: 53 für Anhänger und Wohnwagen, die länger als 14 Tage an derselben Stelle geparkt waren, sowie 22 Verwarnungen für Wohnmobile wegen Missachtung der Parkflächenmarkierung – sprich: Die Wohnmobile waren so groß, dass sie zwei Parkplätze blockierten.