Duisburg. In Großenbaum parkt seit zwei Jahren ein Motorrad aus Frankreich. Anwohnern kam die Sache komisch vor. Nun sind die Umstände geklärt.

Irgendwann kam Gisela Anders die Sache komisch vor. Seit knapp zwei Jahren steht vor ihrem Wohnhaus auf dem Parkstreifen in einer Großenbaumer Seitenstraße ein Motorrad.

Nach einigen Monaten – das Fahrzeug wurde seit dem Abstellen offensichtlich nicht mehr bewegt – wandte sie sich an das Ordnungsamt. Da das Motorrad offensichtlich korrekt abgestellt wurde und kein Verkehrshindernis darstellt, sah man seitens der städtischen Behörde keinen Anlass, aktiv zu werden, und empfahl der Großenbaumerin, sich an die Polizei zu wenden.

Gisela Anders zeigt das Kennzeichen des französischen Motorrads, das seit zwei Jahren nicht mehr bewegt wurde.
Gisela Anders zeigt das Kennzeichen des französischen Motorrads, das seit zwei Jahren nicht mehr bewegt wurde. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

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Das machte Gisela Anders auch, hatte sogar vorher die Abdeckplane gelüftet, um der Polizeibehörde Fahrzeugmarke und das Kfz-Kennzeichen mitteilen zu können. Aber auch die „kriminalistische“ Vorarbeit der 72-Jährigen, die sich das Fahrzeug genauer ansah und darüber informierte, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Motorrad der Marke „Vectrix“ (das Unternehmen stellt E-Motorräder her) mit einem französischen Nummernschild handelt, war für die Duisburger Polizei kein Grund, der Sache nachzugehen. Gisela Anders: „Polizei und Ordnungsamt schoben sich die Verantwortung gegenseitig zu, passiert ist seitdem gar nichts.“

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Von vielen Frankreich-Besuchen konnte die frühere Französisch-Lehrerin sogar mit Sicherheit sagen, dass es sich bei dem Kennzeichen um ein in Paris angemeldetes Fahrzeug handelt. „Irgendwann hat sich eine Person das Motorrad genauer angesehen und mich angesprochen, ob ich einen Motorrad-Händler in der Nähe kennen würde.“ Gisela Anders kam die Situation recht seltsam vor: „Der Mann sprach mit einem osteuropäischen Akzent“. Sie machte sich so ihre Gedanken: „Was ist da wohl passiert? Ist der Eigentümer erkrankt oder verstorben? Wurde das Motorrad vielleicht gestohlen?“

Rätsel um Motorrad gelöst: Nachfrage der Reaktion brachte Licht ins Dunkel

Jetzt brachte die Nachfrage der Redaktion dann doch noch Licht ins Dunkel. Zu Wochenbeginn nahm der für Großenbaum zuständige Polizeibeamte Kontakt zu Gisela Anders auf, sah sich das Kraftrad an und überprüfte es. Eine Abfrage ergab, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und nicht als gestohlen gemeldet ist. Damit seien für die Polizei keine rechtlichen Möglichkeiten gegeben, weitergehende Maßnahmen zu veranlassen.

„Darüber ist auch Gisela Anders informiert worden“, erläuterte Polizei-Pressesprecher Jonas Tepe. Zudem wurde versichert, dass ab sofort der zuständige Bezirkspolizist, Polizeihauptkommissar Matthias Brüning, das Fahrzeug im Auge behalten werde.

Die Recherche der Stadt Duisburg brachte dann endlich Aufklärung in die Angelegenheit. Stadtsprecher Malte Werning: „Der städtische Außendienst hat ermittelt, dass der Halter des Motorrades Ende Oktober verstorben ist.“ Aufgrund der Rechtslage gebe es keinen Handlungsspielraum für weitergehende Maßnahmen. Allerdings werde nun von der Stadt versucht, Kontakt zu den Erben aufzunehmen. Damit erübrigt sich der von Gisela Anders bereits auf eigene Faust eingeleitete Kontakt zum französischen Konsulat. Die Sache scheint nun geklärt. Die Frage bleibt nur, warum man auf ihre Anfrage hin nicht bereits früher aktiv geworden ist.

>>Straßenverkehrsordnung

  • Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Dauerparken von Fahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen oder Straßen erlaubt, sofern dort kein Schild existiert, das die Parkzeit beschränkt.
  • Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet sein und über eine gültige TÜV-Plakette verfügen muss.
  • Außerdem ist es wichtig, dass das Kennzeichen sichtbar und die Scheinwerfer sauber sind. Des Weiteren sollte das Fahrzeug vor Diebstahl geschützt sein und sichergestellt werden, dass das Fahrzeug nicht irgendwann in einer temporär eingerichteten Parkverbotszone abgestellt ist. Quelle: § 12 StVO