Duisburg. Kurz vor der Kommunalwahl in Duisburg wechselte Benedikt Rommeler heimlich von den Grünen zur CDU. Wie die NRW-Landesregierung den Fall bewertet.
Was als Duisburger Kommunalwahl-Ärgernis begann, ist zu einer Angelegenheit der NRW-Landesregierung geworden: Der heimliche Parteiwechsel von Benedikt Rommeler vor der Wahl war jüngst Gegenstand einer Kleinen Anfrage der NRW-SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Sarah Philipp. Inzwischen hat die Landesregierung dazu Stellung bezogen.
Kurz vor der Kommunalwahl war Benedikt Rommeler zunächst bei den Grünen aus- und später bei der CDU eingetreten. Von diesem Parteiwechsel wussten allerdings die Wähler nichts. 6199 Stimmen bekamen die Grünen im Duisburger Süden, auf Listenplatz vier stand der zwei Tage vor der Kommunalwahl 19 gewordene Rommeler. Wer das Kreuz neben seinem Namen setzte, wählte unwissentlich die CDU. Eine „Verzerrung des Wählerwillens“ nennt das Sarah Philipp.
Fall Rommeler aus Duisburg: Muss das Wahlrecht geändert werden?
Die SPD-Politikerin machte den Vorgang mit einer Kleinen Anfrage zur Angelegenheit der NRW-Landesregierung. Das Ziel: „Verzerrungen des Wählerwillens verhindern“, so heißt es im Titel der Anfrage. Unter anderem fragt Philipp nach einer Änderung des Wahlrechts, um die unwissentliche Wahl einer anderen als der eigentlich gewünschten Partei für weitere Wahlen zu verhindern.
Die Antwort: „Ernüchternd“, findet die parlamentarische SPD-Fraktionsgeschäftsführerin. Denn die NRW-Landesregierung aus CDU und FDP sieht in ihrer Antwort, die der Redaktion vorliegt, keine Verzerrung des Wählerwillens.
Die Begründung: Die Parteien hätten die Möglichkeit gehabt, „im Rahmen ihrer Wahlkampfaktivitäten die Wahlberechtigten unverzüglich auf die veränderte Situation hinzuweisen.“ Das taten allerdings weder CDU, noch Grüne oder Parteiwechsler Rommeler selber.
NRW-Innenminister Reul: Verzerrung des Wählerwillens nicht „nennenswert“
Trotzdem befindet mit der Unterschrift von Innenminister Herbert Reul die Landesregierung: „Eine Verzerrung des Wählerwillens dürfte unter dieser Voraussetzung nicht ohne Weiteres feststellbar sein“; wie es an anderer Stelle heißt, jedenfalls nicht „in nennenswertem Umfang“.
Ein weiterer Teil der Begründung: Rommeler habe sich zwar der Partei angeschlossen, aber nicht der Fraktion. Eine Argumentation, die Sarah Philipp nicht teilt: „Für mich gehören Partei und Fraktion zusammen.“
Immerhin: „Das mit den Fristen kann ich nachvollziehen“, sagt Philipp. Sie sind der Grund dafür, dass ein Kandidat nach Zulassung des Wahlvorschlags nicht mehr von der Liste seiner Partei gestrichen oder ersetzt werden kann. Hintergrund ist, so führt die Antwort der NRW-Landesregierung aus, dass „Bewerberaufstellung, Zulassung der Wahlvorschläge, Stimmzetteldruck sowie Brief- und Urnenwahl direkt aneinander anschließen und einzelne Verfahrensbestandteile nicht wiederholt werden können.“
Der Parteiwechsel von Rommeler hat die Mehrheit in der BV Süd verändert
Allerdings ist Sarah Philipp der Ansicht, dass es den „politischen Spielregeln“ entsprochen hätte, das für eine andere Partei gewonnene Mandat nicht anzutreten. „Wenn ich der Partei nicht mehr angehöre, habe ich auf der Liste nichts mehr zu suchen“, sagt sie.
Der Fall Rommeler geht dabei weit über die persönliche Angelegenheit eines Kandidaten hinaus: Dass ein Mandat bei einem Parteiwechsel beim Kandidaten bleibt, statt an die Ex-Partei zurückzufallen, ist nicht nur Kommunalwahl-, sondern auch Landes- und Bundeswahlrecht. In Sarah Philipps Ansicht eine problematische Regel. „Jeder Fall, wo das vorkommt, kann die Mehrheiten verändern.“
In der Bezirksvertretung Süd ist genau das geschehen: Der Wechsel von Benedikt Rommeler hat die Grünen den einen Platz in der BV gekostet, der ihrer Kooperation mit der SPD zur Mehrheit verholfen hätte.
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