Duisburg-Mitte/Süd. 55 Einwendungen von 116 Einwendern gibt es für den Abschnitt des RRX von Düsseldorf-Angermund nach Duisburg. Ende Oktober beginnt die Erörterung.
Gegen den geplanten RRX-Abschnitt 3.2 zwischen Düsseldorf-Angermund und Duisburg-Schlenk gibt es 55 Einwendungen von 116 Einwendern. Außerdem haben 35 Träger öffentlicher Belange Stellung genommen. In den Haupteinwendungen geht es um Lärmimmissionen, den damit verbundenen Lärmschutz sowie den Abbruch von Firmenhallen und Garagen. Die Erörterung beginnt am 29. Oktober.
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Für den RRX soll die Strecke zwischen Angermund und Im Schlenk durchgängig mit sechs Gleisen versehen werden. Die Eisenbahnüberführungen Winkelhauser Weg, Rahmer Bach, Wedauer Straße und Im Schlenk werden erweitert beziehungsweise erneuert. In Wedau wird das neue Kreuzungsbauwerk Wedauer Straße errichtet, das ein Gleis über ein anderes führen wird. Zusätzlich werden Stützwände und Fangdämme errichtet. In manchen Bereichen wird die Oberleitungsanlage umgebaut, an einigen Abschnitten auch neu errichtet.
Für den Trassenverlauf des RRX ist eine Kombination aus aktivem und passivem Schallschutz vorgesehen, also Lärmschutzwände ebenso wie Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden entlang der Strecke.
Erörterung für den RRX in Duisburg: Wer betroffen ist, kann teilnehmen
Am Donnerstag, 29. Oktober, geht das Planfeststellungsverfahren für den Rhein-Ruhr-Express in die nächste Runde: An diesem Tag beginnt die Erörterung für den Streckenabschnitt 3.2. Teilnehmen können alle, die von dem Bauvorhaben betroffen sind sowie alle, die Einwendungen erhoben haben. Auch Träger öffentlicher Belange sind zugelassen. Wer rechtzeitig Einwendungen abgegeben hat, kann am Erörterungstermin sein Anliegen mit Vertretern der DB Netz AG besprechen, unter Moderation der Bezirksregierung Arnsberg, zu der die Zuständigkeit übertragen wurde.
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Beginn der Erörterung am 29. Oktober ist um 9.30 Uhr im Rudolf-Schock-Saal (kleiner Saal) der Mercatorhalle, Landfermannstraße 6. Bei Bedarf wird die Erörterung am Freitag, 30. Oktober, fortgesetzt.
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Im gesamten Gebäude herrscht wegen der Corona-Pandemie die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Besucher werden dringend gebeten, den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Die Sitzplätze sind mit entsprechendem Abstand eingerichtet.
Im Anschluss an die Erörterung erstellt die Bezirksregierung Arnsberg den Anhörungsbericht für das Eisenbahnbundesamt (EBA). Das EBA erstellt dann den Planfeststellungsbeschluss.