Duisburg/Münster. Urteil des OVG Münster: Die CO-Leitung der Bayer-Tochter Covestro durch Duisburg ist rechtens. Revision ist nicht zugelassen. Was das bedeutet.
Seit 13 Jahren streiten der Bayer-Konzern und die Gegner der CO-Pipeline von Krefeld nach Dormagen über die Leitung. Am 31. August hat dieser Streit ein zumindest vorläufiges Ende gefunden: Die Pipeline ist rechtens, urteilt das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG). Die Begründung im Wesentlichen: Die Klagen seien unbegründet.
Schon am Freitag hatte das Gericht alle 167 Beweisanträge der Gegner abgewiesen, jetzt wurde das Urteil verkündet. Es bedeutet unter Umständen das Ende des jahrelangen Prozesses: Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist nicht zugelassen. Dagegen kann allerdings eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden.
Gegner der Covestro-CO-Pipeline: Kohlenmonoxidleitung durch Duisburg ist nicht sicher
Im Prozess vor dem OVG hatten die Anwälte der Kläger mit ihren Anträgen gegen die CO-Pipeline versucht darzulegen, dass die Gasleitung nicht sicher genug sei. Die Richter des OVG verkünden in ihrem Urteil: „Durch die Rohrleitungsanlage“ würden „keine Gefahren“ für Mensch oder Tier verursacht. Dagegen sei „hinreichend Vorsorge“ getroffen worden.
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Das Urteil bestätigt die Darstellung von Covestro, dass die Pipeline sicher sei: Der Richterspruch bestätigt, die Leitung gehe „in mehrfacher Hinsicht über technische Mindeststandards hinaus“. Ortungssysteme entlang sämtlicher 67 Kilometer der Trasse sollen etwaige kleinste Lecks vor einer Gefährdung entdecken. Schutzmatten und ein Trassenwarnband, beides von der Bezirksregierung Düsseldorf vorgeschrieben, sollen sicherstellen, dass die Leitungen für das Kohlenmonoxid nicht aus Versehen durch Bagger beschädigt werden.
Feuerwehr Duisburg sieht bei einem Leck großes Risiko durch das tödliche Gas
Kohlenmonoxid kann tödlich sein, es verhindert die Aufnahme von Sauerstoff im Blut. In Duisburg verläuft die Trasse durch Ungelsheim und Huckingen, in unmittelbarer Nähe des Neubaugebiets Am Alten Angerbach und zum Teil nur zehn Meter von der St. George’s School mit hunderten Schülern und Beschäftigten entfernt. Die Bürgerinitiative COntra Pipeline, die seit Beginn der Pläne gegen die Realisierung der Pipeline kämpft, sorgt sich um die Folgen eines etwaigen Lecks. Auch die Duisburger Feuerwehr sieht „nach Inbetriebnahme ein erhebliches Gefahrenpotenzial“.
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Das Urteil weist auch die Klage der Gegner zurück, es habe formale Fehler im Genehmigungsverfahren gegeben: Es liege „kein erheblicher Verfahrensfehler“ vor. Die Entscheidung der Bezirksregierung sei auch bei einem fehlerfreien Verfahren „nicht anders ausgefallen“, daher seien „etwaige Mängel“ für den Fall „nicht von Bedeutung“.
Bei Covestro in Dormagen fällt dem Chemiekonzern zufolge Kohlenmonoxid als Abfallprodukt an, das in Krefeld für die Kunststoffproduktion benötigt wird. Der Transport des Gases von Dormagen nach Krefeld sei wirtschaftlicher und umweltfreundlicher, als das Gas in Krefeld zu produzieren.
OVG zur CO-Pipeline: Revision am Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen
Kläger gegen die CO-Pipeline sind vier Privatpersonen aus Monheim und Leichlingen. Ihre Klage richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem Jahr 2007, der Bau und Betrieb der Gasleitung zuließ. 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht über die CO-Pipeline entschieden. Damals ging es um die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Grundstücksenteignungen für die unterirdische Verlegung der Rohre. Karlsruhe sah diese gegeben.
Eine Revision am Bundesverwaltungsgericht gegen seine Entscheidung hat das OVG Münster nicht zugelassen. Dagegen können die Kläger allerdings Nichtzulassungsbeschwerde erheben. Über diese würde dann das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Die Bürgerinitiativen aus dem Kreis Mettmann und Düsseldorf „Stopp Bayer-Covestro-Pipeline“ haben am Montagabend angekündigt, den Kampf gegen die Pipeline auch vor Gericht noch nicht aufzugeben. Sie gehen davon aus, „dass dieses Urteil im Lichte neuerer höchstrichterlicher Entscheidungen sowohl auf nationaler wie auch auf EU-Ebene nochmals intensiv abgeklopft wird“, heißt es in einer Mitteilung. Die Leitungsgegner wollen die ausführliche Urteilsbegründung abwarten und dann über ihr weiteres Vorgehen beraten.
Unabhängig vom aktuellen Urteil sind noch weitere Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Bis sie nicht entschieden sind, darf die CO-Pipeline nicht in Betrieb gehen. Von den Duisburger Grünen kommt unterdessen die Forderung, der nordrhein-westfälische Landtag müsse das Rohrleitungsgesetz aufheben. Damit würde der Pipeline ihre gesetzliche Grundlage entzogen. Für die Bürgerinitiativen gegen die Pipeline steht fest: Die Niederlage vor dem OVG Münster sei „nicht das Finale, sondern der Start in weitere Runden.“
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Covestro gibt seinen Umsatz für das Jahr 2019 mit 12,4 Milliarden Euro an.
Die Firma produziert weltweit an 30 Standorten und beschäftigt gut 17.000 Mitarbeiter.
Schwerpunkt von Covestro ist die Herstellung von sogenannten Polymerwerkstoffen. Sie finden zum Beispiel Verwendung in der Automobil-, der Bau- und Möbelwirtschaft.