Duisburg-Wedau. Nicht erst seit den Ereignissen am Masurensee ist das Ordnungsamt angehalten, jedes Fehlverhalten zu ahnden. Viele finden das unverhältnismäßig.
Wer einen Tag an der Sechs-Seen-Platte verbringen möchte oder einfach nur einen Zwischenstopp auf einer Fahrradtour macht, sollte ganz genau hinschauen, was erlaubt ist und was nicht. Sonst kann es schnell teuer werden.
Das bekamen auch Markus Keuser und seine Frau in der vergangenen Woche zu spüren. „Wir haben eine kleine Radtour um die Sechs-Seen-Platte gemacht“, sagt der Duisburger. „Am Masurensee wollten wir uns gegen 20 Uhr auf eine Bank in der Nähe der abgesperrten Wiese setzen und mit Blick auf den See ein Bier trinken.“ Da eine der beiden Bänke besetzt war, entschied das Ehepaar, sich auf Holzstühle niederzulassen, die mit etwas Abstand zum See aufgestellt sind, um die Abstandsregeln einzuhalten.
Masurensee in Duisburg: Holzstühle gehören zum Kinderspielplatz
Was das Paar nicht bedachte, die im Halbkreis angeordneten Holzstühle gehören zu einem Kinderspielplatz. „Wir haben gesehen, wie sechs Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf uns zu kamen“, berichtet Keuser. „Wir waren uns keiner Schuld bewusst, bis man uns darauf aufmerksam machte, dass dies hier ein öffentlicher Spielplatz sei. Anstatt uns zu ermahnen und uns auf unser Fehlverhalten aufmerksam zu machen, erklärte man uns, dass wir hier eine Ordnungswidrigkeit begangen hätten, sogar mehrere, und wir ein Verwarnungsgeld von je 50 Euro zu zahlen hätten.“
Für Markus Keuser steht diese Verwarnung in keinem Verhältnis. „Ich bin 53 Jahre alt. Meine Frau und ich kämen nie und nimmer auf die Idee, uns vorsätzlich auf einen Spielplatz zu setzen und dort Alkohol zu konsumieren. Zudem war es kurz nach 20 Uhr und es war weit und breit kein Kind mehr in der Nähe“, sagt Keuser.
„Der Konsum von alkoholischen Getränken auf Spielplätzen ist verboten. Dass es sich um einen Spielplatz handelte, war eindeutig erkennbar“, erklärt Stadtsprecher Falko Firlus. Grundsätzlich seien die Mitarbeiter des städtischen Außendienstes (SAD) angehalten, alle festgestellten Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. „Den Eheleuten wurde aufgrund des Verstoßes daher jeweils ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro angeboten. Dieses wurde von beiden akzeptiert“, sagt Firlus.
Menschenansammlungen sollen durch regelmäßige Kontrollen verhindert werden
Nicht erst seitdem der Zugang zum Masurensee Anfang August von der Stadt Duisburg gesperrt wurde, drehen Mitarbeiter des Ordnungsamtes an der Sechs-Seen-Platte ihr Runden. „Das aktuelle Infektionsgeschehen und die jeweilige Gefahrenlage machen es derzeit allerdings notwendig, die Kontrollen zu erhöhen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenansammlungen zu vermeiden oder zu verhindern“, erklärt auch Stadtsprecher Malte Werning.
Die verschärften Kontrollen und ausgesprochenen Verwarnungsgelder findet auch Ulrike Geritzen unverhältnismäßig. „Ich als Wedauer Bürgerin kann nicht verstehen, wieso das bisher geduldete Baden an der Sechs-Seen-Platte jetzt mit 20 Euro Verwarngeld geahndet wird. Aufgrund von Fehlverhalten einiger Menschen am Masurensee werden jetzt alle Erholungssuchenden durch diese Entscheidung bestraft“, ärgert sie sich. „Es ist doch einfach, am Ufer die Corona-Abstandsregeln einzuhalten und beim Schwimmen besteht auch keine Ansteckungsgefahr“, sagt die Wedauerin.
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„Das Baden ist in allen öffentlich zugänglichen Seen und Baggerlöchern verboten“, sagt der Stadtsprecher. „Es ereignen sich dort häufig Unfälle, zum Teil mit tödlichem Ausgang. Es ist sicherlich richtig, dass die Abstände beim Schwimmen oder Baden im See eingehalten werden können. Auf den Uferflächen wird das Abstandsgebot dagegen häufig nicht beachtet.“ Auch weiterhin werden die Verbote durch den städtischen Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes, bedarfsweise auch mit Unterstützung durch die Polizei, überwacht.
>>> SCHWIMMEN IN SEEN IST VERBOTEN
- Die Stadt weist wiederholt darauf hin, in allen Gewässern ein striktes Badeverbot mit drei Ausnahmen gilt. Der Kruppsee, der Wolfsee und der Großenbaumer See mit ihren Freibädern sind zum Schwimmen freigegeben.
- Auch Anrainer mit eigenem Seezugang und Mitglieder von Vereinen am See dürfen nicht in den Seen schwimmen. Das Badeverbot gilt grundsätzlich für Jedermann.