Duisburg-Süd. . Die Bezirksregierung stört die Nähe zur CO-Pipeline. Stadt Duisburg musste die Wohnbaufläche leicht zurücknehmen. Schutzabstand von sechs Metern.
Beim Bauprojekt Am Alten Angerbach musste die Verwaltung nachbessern: Die Bezirksregierung hatte noch einige Änderungswünsche, so dass der Antrag auf Genehmigung des Projekts zurückgezogen wurde. Mit dem neuen Ratsbeschluss und einer geänderten Vorlage sollen diese Bedingungen nun erfüllt sein.
133 Häuser sollen entstehen
Beim Bauprojekt Am Alten Angerbach sollen auf einer Fläche, die derzeit noch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, 133 Häuser entstehen. Deshalb gab es Proteste aus der Bürgerschaft. Die Bezirksregierung hingegen stört sich weniger daran als an der CO-Pipeline: Sie verläuft in unmittelbarer Nähe der neuen Häuser. In den bisherigen Plänen war sie laut Anke Steinbicker vom Amt für Stadtentwicklung der Stadt Duisburg zwar betrachtet worden. Nun ist sie auch Bestandteil der aktuellen Planurkunde. Dafür musste die Stadt die Wohnbaufläche im Süden „geringfügig zurücknehmen“, so Steinbicker, so dass die CO-Pipeline in der öffentlichen Grünfläche liegt.
Zuvor lag sie teilweise innerhalb von Gebieten, die als Wohnbaufläche ausgewiesen sind. Mit der aktualisierten Darstellung ist „eine bauliche Inanspruchnahme ausgeschlossen“. Von der Mittelachse der Kohlenmonoxidleitung bis zur Wohnbaufläche erstreckt sich ein Schutzabstand von sechs Metern. Dieser Abstand ist damit vergleichbar mit der Distanz, in der die Gasleitung an der St. George’s School vorbeiführt: Hier sind es zehn Meter. Immer wieder gibt es Kritik daran. Insbesondere die Initiative COntra Pipeline befürchtet, dass ein Leck der Leitung nicht ausgeschlossen werden kann und es bei einem Unfall zu einer Katastrophe mit Toten kommen könne.
Hochwasserrisiko im zukünftigen Baugebiet
Eine weitere Klarstellung, die von der Bezirksregierung gefordert wurde, betrifft das Hochwasserrisiko im zukünftigen Baugebiet. „Hochwasser ist ein Restrisiko, das wir nicht ausschließen können, wenn Deichanlagen versagen“, sagt Anke Steinbicker, stellt aber klar: Das Baugebiet Am Alten Angerbach sei „ein Hochwasserrisikogebiet, kein Hochwassergebiet“. Abzuwarten bleibt, inwiefern sich dieser Punkt bei der Vermarktung bemerkbar machen wird. Denn die Stadt übernimmt keine Haftung in Sachen Hochwasser: „Das ist das Risiko des Eigentümers.“
Bei der Stadt betrachtet man die Änderungswünsche der Bezirksregierung entspannt. „Inhaltlich hat sich nichts geändert“, sagt Steinbicker. Bei den Änderungen, die als Reaktion auf das „Ja, aber“ der übergeordneten Behörde nötig wurden, handele es sich „im Grunde genommen um eine Klarstellung“.