Duisburg-Süd. . Die Stadt Duisburg begrüßt es, wenn ihre Bürger gefährliche Schlaglöcher melden. Dabei geht’s auch um mögliche Schadenersatz-Forderungen.
So wie auf der Dorfstraße in Serm (siehe Foto) schaut es auf einigen Straßen im Duisburger Süden aus. Die Asphaltdecke gleicht einem Flickenteppich, Schlaglöcher sind bereits zigmal gefüllt, und an etlichen Stellen klaffen Löcher. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) versichern, dass regelmäßig Straßenkontrolleure im Einsatz sind. Und zumindest die sogenannten Gefahrenstellen, die tiefen Löcher, werden laut WBD-Sprecher Volker Lange umgehend gefüllt.
Die kleineren Löcher füllen Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe mit kaltem Reparaturasphalt. Der wird mit Haftkleber auf dem Untergrund befestigt und anschließend festgeklopft. Größere Löcher werden von externen Firmen bearbeitet. Dazu wird heißer Asphalt aufgetragen.
Der geschädigte Autofahrer in der Nachweispflicht
Dass Gefahrenstellen möglichst umgehend beseitigt werden, liegt auch im Interesse der Stadt. Denn wenn ein Auto durch ein Schlagloch beschädigt wird, ist der „Träger der Straßenbaulast“, innerstädtisch also die Stadt Duisburg, in der Pflicht. Jedenfalls dann, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Deshalb sind auch Meldungen der Bürger über Straßenschäden durchaus willkommen. Wird ein solcher Schaden gemeldet, prüft ein Straßenkontrolleur der Wirtschaftsbetriebe, ob es sich um eine Gefahrenstelle handelt.
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Wenn Fachleute aus dem Amt für Stadtentwicklung erkennen, dass Flicken bald nicht mehr hilft, legen sie den politischen Vertretungen einen Vorlage zur Sanierung vor. Nach deren Entscheidung wird die Baumaßnahme ausgeschrieben. „Es gibt nur einen bestimmten Etat. Also geht es nach Dringlichkeit“, so Stadtsprecherin Susanne Stölting. Auch versucht man, die Straßenbaumaßnahmen mit anderen Arbeiten, etwas Kanalsanierung, zu koordinieren – was nicht immer gelingt. Wie teuer eine Erneuerung wird, hängt davon ab, ob auch der Unterbau saniert werden muss.