Duisburg-Wanheim. . Mehrere hundert Unterschriften hat ein Anwohner der Rheinlustterrassen gesammelt. Der Pächter überlegt jetzt, ob er einen neuen Bauantrag stellt.
Auch mit dem neuen Pächter steht das Schicksal der Rheinlust-Terrassen unter keinem guten Stern. Die Stadt Duisburg hat ihm den Betrieb der Gaststätte am Flussufer untersagt: Sie bleibt bis auf Weiteres dicht. Doch die Gäste wollen sich damit nicht abfinden. Horst Kerler war jahrelang Stammkunde und hat eine Unterschriftenaktion gestartet, um das Lokal zu erhalten.
In weniger als zwei Wochen hat er 235 Stück gesammelt. „Die habe ich zum Oberbürgermeister geschickt. Als sich die Sache herumsprach, meldeten sich noch viel mehr Leute bei mir, die auch unterschreiben wollten. Insgesamt habe ich jetzt über 300“, sagt er.
Nachbar klagt immer wieder gegen das beliebte Lokal
Ein Nachbar hatte immer wieder gegen den Betrieb der Rheinlustterrassen geklagt, auch gegen den neuen Pächter, der dort ein italienisches Restaurant unter dem Namen BistroRante da Roccos betreiben wollte. Er wies die Verwaltung darauf hin, dass in dem Lokal Umbauten stattfanden. Diese stoppte die Arbeiten und entzog dem Pächter auf Anraten des Oberverwaltungsgerichts die Baugenehmigung.
Das kritisiert Horst Kerler. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Stadt die Interessen einiger weniger Bürger Wanheims gegenüber einer Mehrheit von mehreren hundert Menschen durchsetzt.“ Er hat jahrelang einen Stammtisch in den Rheinlustterrassen gehabt. „Ich wäre auch weiter dorthin gegangen, auch wenn es eine Pizzeria gewesen wäre. Ich hoffe sehr, dass die Unterschriftenaktion etwas bringt. Wir haben hier ja sonst kein anderes Lokal“, sagt Kerler, der nur eine Straße weiter wohnt.
Baugenehmigung von vor 20 Jahren war rechtswidrig
Der Stadtverwaltung jedoch seien die Hände gebunden, sagt eine Stadtsprecherin auf Anfrage der Südredaktion. Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass bereits die vor mehr als 20 Jahren erteilte Baugenehmigung rechtswidrig war. Der Stadt sei somit nichts anderes übrig geblieben, als sie dem Pächter zu entziehen.
Das hätte sie allerdings auch so getan: „Dem Pächter wurde erklärt, dass der Betrieb eines italienischen Restaurants auch von der damals noch vorliegenden Baugenehmigung nicht abgedeckt gewesen wäre. In der Betriebsbeschreibung war ausdrücklich vermerkt, dass die Küche kein dauernder Arbeitsplatz sein darf, sondern nur zum Aufwärmen von bereits zubereiteten Speisen genutzt werden kann“, sagt die Stadtsprecherin. Diese Einschränkung sei mit dem Betrieb eines italienischen Restaurants nicht in Einklang zu bringen.
Stadt sagt nicht, welche Auflagen erfüllt werden müssen
Welche Auflagen erfüllt werden müssten, damit wieder eine Baugenehmigung erteilt werden kann, will sie nicht sagen. „Hypothetische Fragen können wir nicht beantworten.“ Man könne nur über gestellte Anträge entscheiden.
Ob der Pächter eine neue Baugenehmigung beantragt, wägt dieser zur Zeit sorgfältig ab, denn der Rechtsstreit mit dem Nachbarn steht ihm dann aller Voraussicht nach noch bevor. Auf absehbare Zeit wird Horst Kerler die Rheinlustterrassen also nicht als Stammlokal nutzen können. Und auch nicht die 300 Unterzeichner der Unterschriftenliste.