Duisburg-Wanheim. Der neue Pächter hat das Lokal wenige Tage nach Eröffnung schon wieder schließen müssen. Die Nachbarn beklagen seit Jahren Lärmbelästigung.

Wie so oft in den letzten Jahren gibt es mal wieder Ärger um die Rheinlust-Terrassen. Der neue Pächter Davide Cazzetta musste die Lokalität nur wenige Tage nach der Eröffnung schon wieder schließen. Vergangene Woche besprachen Frank Orschel, der stellvertretende Vorsitzende des Wanheimer Bürgervereins, die Lokalpolitiker Werner von Häfen und Hartmut Ploum sowie Davide Cazzetta, was nun zu tun ist.

Bauamt stoppt Gastro-Betrieb wegen Umbauten

Einige Tage zuvor hatte der junge Gastronom dort das „BistroRante da Roccos“ eröffnet, ein italienisch geprägtes Restaurant mit schöner Aussicht auf den Rhein. Jetzt steht erstmal wieder alles still. Ein Anwohner hatte die Behörden darauf hingewiesen, dass im Zuge der gastronomischen Neuausrichtung Umbaumaßnahmen stattfanden. Daraufhin überprüfte das Bauamt die Situation und stoppte erstmal alle Aktivitäten. Zugleich wurde der weitere Betrieb des Restaurants untersagt.

Seit 2011 wehren sich Uwe und Ingrid Becker (Namen von der Redaktion geändert) gegen den Gaststättenbetrieb der gegenüberliegenden „Rheinlust-Terrassen“. Dafür werden sie mittlerweile von einigen Wanheimern beschimpft und angegangen. „Wir schlafen seit sieben Jahren bei geschlossenem Fenster“, versucht Ingrid Becker die Lage zu beschreiben. Ihr Schlafzimmer befindet sich nur fünf Meter vom Außenbereich der Gaststätte entfernt. „Um ruhig schlafen zu können, hätten wir ja unsere Wohnung sogar umgebaut, aber das war einfach nicht möglich“, ergänzte Uwe Becker.

Ehepaar wehrt sich seit Jahren gegen den Gastronomie-Lärm

So nimmt man die rechtlichen Möglichkeiten in Anspruch, um der Lärmbelästigung entgegen zu wirken. Im Jahr 2016 nahm sich das Wanheimer Ehepaar einen Anwalt und klagte gegen den Gastronomie-Betrieb. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass für den Betrieb einer Gaststätte überhaupt keine Genehmigung vorlag. Bei den Rheinlust-Terrassen handelt es sich um eine städtische Immobilie, die an den Trägergemeinschaft der Wanheimer Vereine verpachtet worden ist.

© Elke

Pächter räumt ein: Habe blauäugig gehandelt

SPD-Ratsherr von Häfen versucht nicht, die Situation zu beschönigen: „Das war ein Fehler, die Arbeiten im Vorfeld der Betriebseröffnung waren eine Steilvorlage für den Kläger aus der Nachbarschaft, die Stadt konnte nach der Rechtslage nicht anders handeln.“ Jetzt will man Gespräche mit den Behörden führen und hofft auf eine Lösung, „die allen Seiten gerecht wird“.

Cazzetta war von Orschel von der Trägergemeinschaft Bürgertreff – Mitglieder sind die Wanheimer Vereine – über den seit Jahren andauernden Nachbarschafts-Konflikt informiert. Er sieht ein, blauäugig gehandelt zu haben, aber einen Umbau der Gaststätte bestreitet er: „Wir haben lediglich renoviert und dem Raum ein italienisches Ambiente verliehen, dazu passend neue Tische und Stühle angeschafft.“

50 .000 Euro hat Cazzetta nach eigenen Angaben investiert. „Jeder Tag kostet mich viel Geld, ich habe vier Mitarbeiter eingestellt, zudem verliere ich auf Dauer meine Gäste“, bedauert er. Stein des Anstoßes war wohl der angelieferte neue Pizza-Ofen, der aber „noch nicht in Betrieb war, ein reiner Elektro-Ofen, der nur hier gelagert worden ist.“ Cazzetta hat nun eine neue Genehmigung beim Bauamt beantragt und hofft auf eine Entscheidung.

Viel Geld in Lärmschutz investiert

Orschel weist darauf hin, dass die Trägergemeinschaft in den vergangenen Jahren viel Geld und Arbeit investiert hat, um die baulichen Auflagen in Sachen Brand- und Lärmschutz zu erfüllen. Der Verein musste sogar Parkplätze an der Wanheimer Straße anmieten, um den Verkehr der Gaststätten-Besucher vorzeitig abzufangen. Zudem musste dort ein Taxi-Platz eingerichtet werden, verbunden mit einer sogenannten Taxiplatzschallschutzwand.

Eine Lärmschutzwand für die Terrasse wurde gebaut, Ventilatoren installiert, um die Fenster geschlossen halten zu können. Die Treppe für den Notausgang – die auch nach 22 Uhr von den Gästen benutzt werden muss – wurde mit einer Schallschutzschleuse versehen. Jetzt hat die neuerliche Eingabe des Nachbarn alles wieder in Frage gestellt.

Orschel: „Ich habe versucht, mit dem Anwohner, ins Gespräch zu kommen. Wir haben zwei Stunden zusammengesessen, aber auch danach war keine Kompromissbereitschaft zu erkennen.“

>>>> Derzeit gibt es keine Genehmigung

Die Redaktion hat die Stadt Duisburg um den Stand der aktuellen Rechtslage in Sachen Neuverpachtung der Wanheimer Rheinlust-Terrassen gebeten. Hier ist die Zusammenfassung der rechtlichen Bewertung nach Auskunft der städtischen Pressestelle:

"Derzeit gibt es für die gastronomische Nutzung der Rheinlust-Terrassen keine Genehmigung. Die aufgrund von Lärmbelästigungen im Sommer 2016 eingereichte Nachbarschaftsklage gegen die Baugenehmigung für eine öffentliche Gaststätte ist immer noch anhängig. Für die Rheinlust-Terrassen lag lediglich eine Genehmigung als Vereinsheim vor. Das OVG hat in dem Zusammenhang festgestellt, dass die ursprünglich erteilte Baugenehmigung rechtswidrig ist. Das Hauptsacheverfahren ist allerdings noch nicht endgültig entschieden.

Dem neuen Pächter der Gaststätte wurde auferlegt, den Betrieb bis zur Entscheidung des Gerichts einzustellen. Ein Anwohner hatte gegen den Betrieb der Gaststätte Einwände erhoben.

Nach den vom Trägerverein vor zwei Jahren vorgenommenen Umbaumaßnahmen (Brand- und Lärmschutz) wurde damals die Genehmigung zur Gaststätten-Nutzung erteilt. Der neue Betreiber hat nun im Rahmen der Etablierung eines Restaurants weitere Umbaumaßnahmen vorgenommen. Der Betrieb eines Restaurants ist aber von der vorliegenden Baugenehmigung nicht abgedeckt. Trotz Erläuterung der Rechtslage hat der neue Betreiber mit den Umbaumaßnahmen fortgefahren und das Restaurant sogar eröffnet. Der neue Pächter schenkt zudem alkoholische Getränke aus, wofür er keine Konzession hat.

Für die Umwidmung der Schankwirtschaft zum italienischen Restaurant liegt auch kein Antrag auf Nutzungsänderung vor. Dem Pächter steht es frei, eine komplett neue Genehmigung für die gewünschte Nutzung zu beantragen."