Duisburg-Huckingen. . Gehbehinderte Anwohnerin ist längst weggezogen. Ihr Behindertenparkplatz existiert zum Ärger der Anwohner immer noch. Stadt kennt den Sachverhalt

Die behinderte Anwohnerin ist gar nicht mehr da, ihr Behindertenparkplatz schon. Die Frau aus Huckingen ist vor rund fünf Monaten weggezogen. Der Behindertenparkplatz, der für sie vor den Häusern Albert-Schweitzer-Straße 65-69 reserviert war, existiert immer noch. Obwohl sie der Stadtverwaltung ihren Umzug rechtzeitig gemeldet habe, sagt Nachbar Sander. Er ärgert sich, dass die Fläche nicht freigeben wird. Denn die Parkplätze in der Straße seien Mangelware.

Verschiedene Nachbarn sehen dies ähnlich. Sie haben bereits versucht, bei der Stadt mit ihrem Anliegen Gehör zu finden. Nach ihren Worten ohne Erfolg. „Es tut sich nichts“, so Manfred Sander. Die Stadtverwaltung und die Wirtschaftsbetriebe würden sich gegenseitig die Zuständigkeit für den Behindertenparkplatz zuschieben. Eine konkrete Aussage habe man nicht erhalten.

„Der Sachverhalt ist uns bekannt“

Die Süd-Redaktion fragte bei der Duisburger Stadtverwaltung nach. „Der Sachverhalt ist uns bekannt. Die Wirtschaftsbetriebe sind beauftragt, die Bodenmarkierungen und das Schild für den Behindertenparkplatz zu entfernen“, antwortet Stadtsprecher Sebastian Hiedels. „Um wirtschaftlich zu arbeiten, werden aber zunächst viele kleinere Maßnahmen und Aufträge gesammelt, bevor sie dann in Summe abgearbeitet werden“, heißt es weiter. Die Bodenmarkierung auf der Albert-Schweitzer-Straße 65-69 ist für Mitte November vorgesehen“, sagt Sebastian Hiedels. Solange, insgesamt knapp ein halbes Jahr also, werden sich die Nachbarn noch gedulden müssen.

Wer hier unberechtigt parkt, dessen Auto wird abgeschleppt.
Wer hier unberechtigt parkt, dessen Auto wird abgeschleppt. © Thoene

Bevor ein Behinderten-Parkplatz ausgewiesen wird, müssen einige Hürden überwunden werden. Nur wer einen Schwerbehindertenausweis mit einem Vermerk für eine außergewöhnliche Gehbehinderung nachweist, kann einen solchen Parkplatz bekommen. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung liegt vor, „wenn man sich auf Dauer nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb des Kraftfahrzeugs bewegen kann“. Der Antragsteller muss außerdem tatsächlich selbst Halter des Fahrzeugs sein.

Ein Ortstermin mit dem Antragsteller

Zunächst muss der Behinderte einen Antrag beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement einreichen. Anschließend findet ein Ortstermin mit dem Antragsteller statt. „Bei der weiteren Prüfung werden dann zum Beispiel der Parkdruck und mögliche zur Verfügung stehende Garagen oder Stellplätze berücksichtigt“, heißt es von Seiten der Stadt. Im April 2009 wurde der „Berechtigtenkreis für Parkerleichterungen“ bundeseinheitlich um erweitert. Auch Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung gehören seitdem dazu.

Ein Behindertenparkplatz wird kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn der Antrag denn dann genehmigt wird.

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Autos von Falschparkern werden abgeschleppt

Falschparker auf einem Behindertenparkplatz müssen mit einer Geldbuße von 35 Euro rechnen.

Außerdem wird ihr Auto abgeschleppt – was dann noch mal richtig ins Geld geht.