Duisburg-Buchholz. . Per Dringlichkeitsbeschluss soll der Bebauungsplan an der Münchener Straße geändert werden. Rat der Stadt bespricht die Änderungen am 8. Mai.

Die Ansiedlung neuer Wettbüros und Wettannahmestellen im Süden, ganz besonders und sehr konkret an der Münchener Straße, soll verhindert werden – und das wird jetzt ganz schnell gehen: Am Dienstag unterzeichneten Peter Griebeling als Mitglied des Rates der Stadt und Stadtdirektor Reinhold Spaniel als Vertreter des Oberbürgermeisters einen Dringlichkeitsbeschluss. Der Bebauungsplan wird nun geändert – somit sind sämtliche Verhandlungen und Genehmigungsverfahren für den Bau eines geplanten Wettbüros gestoppt.

In ihrer jüngsten Sitzung hatten die Bezirksvertreter über einen Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt. Der alte Bebauungsplan für diesen Bereich aus dem Jahre 1987 sieht ausnahmsweise die Ansiedlung von Vergnügungsstätten vor. Das hatte der Rat der Stadt im Sommer 2011 in seinem Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten anders beschlossen: Zum „Schutz der Hauptlauflage des Einzelhandels“, so steht es in der Beschlussvorlage, sieht das Konzept einen kompletten Ausschluss von Vergnügungsstätten vor.

„Das ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung“

„Ich freue mich sehr, dass es so schnell geklappt hat, die Verwaltung hat sehr schnell reagiert“, sagt CDU-Ratsherr Peter Griebeling. Ähnlich äußert sich auch der Buchholzer SPD-Ratsherr Sascha Röser: „Ich bin froh, dass die Stadt schnell handelt, um die Attraktivität der Münchener Straße zu sichern.“ Auch Bezirksbürgermeister Volker Haasper (SPD)

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zeigt sich erfreut: „Das ist ein guter Weg und vor allem ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Die Gefahr, die viele Einzelhändler, die Politik, Anwohner, Buchholzer Bürger sehen: Viele Betriebe, die die Münchener Straße zu dem Nebenzentrum Duisburgs machen, könnten irgendwann im Laufe der Zeit durch Wettbüros und Wettannahmestellen ersetzt werden. Das Problem ist offensichtlich: Aggressive Werbung, verklebte Schaufenster beeinträchtigen das Ortsbild und unterbrechen den Kundenstrom, so steht es im Dringlichkeitsbeschluss.

Die Gefahr ist nicht gebannt

Weit vor dem Dringlichkeitsbeschluss haben die Buchholzer Händler selbst die Initiative ergriffen: S ie legten in den Geschäften Unterschriftenlisten aus. Ende März war das, schnell waren 600 Unterschriften zusammengekommen. Mittlerweile, nach zwei weiteren Wochen, haben 2000 Menschen gegen die Ansiedlung weiterer Wettbüros unterschrieben. „Darüber bin ich hoch erfreut“, berichtet Peter Griebeling.

Und dennoch: Die Gefahr ist nicht gebannt. Der Dringlichkeitsbeschluss und die daraus hervorgehende Änderung des Bebauungsplans gelten nicht für die gesamte Münchener Straße. „Der Plan geht nur bis zur Schule“, sagt Peter Griebeling. „Man muss jetzt dranbleiben“, so Griebeling weiter. Auch mit Blick auf die andere Straßenseite und die Einrichtung eines Ortes für die Abgabe von Wetten im Haus mit der Nummer 7. „Da müssen wir natürlich auch gegen vorgehen“, verspricht der Ratsherr.

Der Rat der Stadt will in seiner Sitzung am 8. Mai über die Änderung des Bebauungsplans entscheiden.