Duisburg-Süd. An drei neuen Stellen dürfen sich jetzt Graffiti-Künstler mit ihren Spraydosen verewigen. Einfach drauf los sprühen ist aber nicht erlaubt.

Knapp drei Jahre hat es gedauert, aber jetzt ist das Projekt beschlossen: Im Duisburger Süden gibt es drei neue Flächen für legale Graffiti. Auf Antrag der Bezirksvertretung Süd hat die Stadtverwaltung in Buchholz, Huckingen und Wanheim je eine Stelle für gesprayte Kunstwerke freigegeben.

Um diese Flächen geht es:

  • Buchholz: die Stützen der U-Bahn-Trasse in Höhe der Kufsteiner Straße
  • Huckingen: die Brücke an den Buschbänden unterhalb der Remberger Straße
  • Wanheim: die Betonabstützung für die ansteigende Grünfläche an der Oberen Kaiserswerther Straße

Eine weitere Fläche stand zwar auf der Vorschlagsliste, und zwar der Standort seitlich des S-Bahnhofs Buchholz an der Sittardsberger Allee. Über diese Fläche kann die Stadt aber nicht entscheiden, da das Grundstück der Deutschen Bahn gehört.

Die Brücke an den Buschbänden unterhalb der Remberger Straße könnte demnächst zum Hingucker werden.
Die Brücke an den Buschbänden unterhalb der Remberger Straße könnte demnächst zum Hingucker werden. © Udo Gottschalk

Den ursprünglichen Antrag, gezielt Flächen für legale Graffiti freizugeben, hatte im Dezember 2014 in der Bezirksvertretung Süd (BV) Frederik Engeln (Junges Duisburg) gestellt. Die BV stimmte damals einstimmig dafür. Die legalen Graffiti sollen verhindern, dass illegal Hausfassaden und andere Flächen verschmiert werden, so die Argumentation in dem Antrag. Eine offizielle Spray-Erlaubnis könne Graffiti „an Orte verlegen, an denen sie zumindest geduldet werden können“.

Kümmerer Jugend wählen geeignete Orte aus

Ausgewählt haben die nun von der Stadt freigegebenen Flächen die sogenannten Kümmerer Jugend der Bezirksvertretung. Dabei handelt es sich um je einen Politiker von SPD, CDU, Grünen, Linken und Junges Duisburg, die sich besonders für die Belange der Jugend im Duisburger Süden einsetzen wollen. Vorgeschlagen haben sie insbesondere Flächen, wo zum Teil bereits illegale Graffiti sind, und wo sich zum Beispiel möglichst niemand durch neue Sprühkunst belästigt fühlt.

Die Betonabstützung für die ansteigende Grünfläche an der Oberen Kaiserswerther Straße ist für Kunstprojekte freigegeben.
Die Betonabstützung für die ansteigende Grünfläche an der Oberen Kaiserswerther Straße ist für Kunstprojekte freigegeben. © Udo Gottschalk

Andernorts im Stadtsüden soll demnächst ein legales Graffito einen Schandfleck in einen Kunstraum verwandeln: Der Sprühkünstler Marten Dalimot wird im Auftrag der Wirtschaftsbetriebe den S-Bahnhof Großenbaum verschönern. Bislang gibt es dort immer wieder Ärger um illegale Schmierereien – einer der Hauptgründe dafür, dass der Bahnhof im Stationsbericht des VRR regelmäßig durchfällt. In Rheinhausen ist Marten Dalimot schon tätig geworden, mit Erfolg: Über sein Kunstwerk hinweg sprühen die illegalen Möchtegern-Künstler nicht.

Weitere Flächen vom Erfolg des Projekts abhängig

Auch die jetzt freigegebenen Flächen könnten demnächst Kunstwerke zieren. „Natürlich darf jetzt nicht jeder Sprayer einfach die Flächen besprayen“, stellt eine Stadtsprecherin klar. Vielmehr sind die neuen Standorte künstlerischen oder sozialen Projekten vorbehalten. Und dann gelten Auflagen: Bevor es bunt wird, müssen die Flächen unter anderem gereinigt und grundiert werden.

Die Stützen der U-Bahn-Trasse sind beschmiert.
Die Stützen der U-Bahn-Trasse sind beschmiert. © Udo Milbret

Ob noch weitere Flächen dazukommen, werden der Erfolg des Projekts und die Zeit zeigen: Jede einzelne Fläche müssten die Kümmerer Jugend erneut beim jeweiligen Eigentümer anfragen. Wenn die neuen Graffiti-Flächen gut ankommen, könnte das durchaus passieren, sagt Engeln: „Wir haben noch ein paar Flächen in petto.“

>>>> DIESE BEIDEN FLÄCHEN WAREN AUCH IM GESPRÄCH

Vorgeschlagen waren außerdem die Brücke Albert-Hahn-Straße bis zum Bahnhofsgelände Großenbaum und die beiden Autobahnbrücken an der Angermunder Straße (Auffahrt zur A524) sowie zur Kaffeehött.

Diese Flächen waren aber nicht Bestandteil des Antrags an die Verwaltung. Für eine Freigabe müsste daher ein eigener Antrag gestellt werden – ebenso wie für andere Flächen auch.