Duisburg-Marxloh. Die Marxloher Grillostraße ist seit einem Jahr gesperrt. Die Folge: tägliches Verkehrschaos. Warum die Stadt Duisburg die Maßnahme ergriffen hat.

Irgendwann sollte es auch mal gut sein. Das meinen Anwohner und Geschäftsleute in Marxloh. Seit knapp einem Jahr ist die Grillostraße kurz vor der Einmündung zur Brautmodenmeile an der Weseler Straße für den Verkehr komplett gesperrt. Seitdem suchen sich Autofahrer neue Wege im Stadtviertel.

Morgens herrscht Chaos, wenn Eltern ihre Kinder zum Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium bringen. Dann wird rangiert, wo kaum zwei Autos aneinander vorbei passen. „Es gab bereits drei Unfälle, weil Leute bis zur Absperrung gefahren sind, dort gewendet und dabei parkende Autos demoliert haben“, sagt Selgün Calisir, Vorsitzender des Werberings Marxloh. Und dann kommen noch die Lastwagen der Bereket Brot Overbeck GmbH hinzu. Sie manövrieren zweimal täglich in die gesperrte Grillostraße, um frische Backwaren abzuholen.

Geschäftsleute kritisieren die Verkehrssituation rund um die Grillostraße in Duisburg-Marxloh

Die Backstube produziert jeden Werktag 3000 Brote und ebenso viele Sesamringe. Mit Siebentonnern werden sie zur Firmenzentrale nach Bochum transportiert. Meistens mittwochs kommt ein Lkw und bringt Mehl und weiteren Zutaten. „Die Sperrung der Straße bereitet uns große Probleme“, bestätigt Bäckerei-Mitarbeiter Deniz Kusdenir.

Diese Probleme sind bekannt. Geschäftsleute kritisieren die Situation seit langem. Der Verkehr muss Umwege nehmen. Die Straßen sind eng. Obendrein wird seitlich geparkt. Parkverbote, um mehr Platz auf der Straße zu schaffen, würden wohl die Anwohner verärgern. Und die Einbahnregelung Am Grillopark lässt sich nicht auflösen, um die Lage zu entschärfen.

Laut Stadt Duisburg geht vom Haus Grillostraße 3 eine Gefahr aus

Ursache der Straßensperrung ist das Haus Grillostraße 3. Von dem 1910 errichteten Gebäude geht Gefahr aus, entschied die Stadt und sperrte die Straße im März 2022 komplett. Ein Gutachter im Auftrag der Stadt kam zum Ergebnis, dass der Dachausbau einsturzgefährdet ist. Niemand sollte unter dem Haus herlaufen oder vorbeifahren.

„Sie können sich nicht vorstellen, was seitdem hier los ist“, sagt IT-Dienstleister Jochen Merz von der benachbarten Kaiser-Wilhelm-Straße. „Die Kunden der Brautmodenläden irren umher. Alle müssen Umwege fahren. In jeder Richtung ist nur Stau, Stau, Stau. Die Leute fahren gegen Einbahnstraßen. Rote Ampeln sind mittlerweile nur noch eine Empfehlung“, sagt der Geschäftsmann. Er meint, die Straßensperrung durch die Stadt sei unverhältnismäßig.

Sperrung ist Sondernutzung: Für den Besitzer des Hauses tickt der Gebührenzähler

„Die Sperrung ist ein nicht hinzunehmender Zustand“, kritisiert auch Werbering-Vorsitzender Calisir. Er könne nicht verstehen, warum die Stadt den Eigentümer der Grillostraße 3 nicht zwinge, Abhilfe zu schaffen. In dieser Frage ist die Stadt längst aktiv geworden.

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„Die Absperrung der Straße stellt eine Sondernutzung dar und ist deshalb für den verantwortlichen Hauseigentümer kostenpflichtig“, sagt Stadtsprecher Malte Werning. Die Höhe der Kosten werde durch die Sondernutzungssatzung der Stadt geregelt. Bis Ende 2022 hätten sich Gebühren in einem unteren fünfstelligen Betrag angesammelt.

Besitzer des Gebäudes ist seit einem Jahr die Novus West Grundbesitz 1 GmbH in Berlin. Sie wurde aufgefordert, „die Schäden an dem Haus innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Ein ordnungsbehördliches Verfahren wurde eingeleitet“, so Stadtsprecher Werning.

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Aus Sicht der Stadt ist die Absperrung vor dem Haus Grillostraße 3 verhältnismäßig, weil es das einfachste und zweckmäßigste Mittel der Gefahrenabwehr darstelle. „Wir sind grundsätzlich gehalten, nur so viel an öffentlichem Straßenraum abzusperren, wie sich aus der konkreten Gefahr ergibt. Würde die konkrete Gefährdung beispielsweise lediglich daraus bestehen, dass sich Dachpfannen lösen und abstürzen, wäre in einem solchen Fall auch eine Sperrung ausreichend, die nur den Bürgersteig vor dem Haus umfasst.“

Dem Hausbesitzer wurde das Gutachten der Stadt mittlerweile übersandt. Er hat daraufhin begonnen, die Maßnahmen auszuschreiben, die nach dem Gutachten erforderlich sind. Der städtische Gebührenzähler tickt indes weiter, bis die Schäden behoben sind. Werning: „Die Sondernutzung bleibt so lange bestehen, bis die Gefahr für die öffentliche Sicherheit beseitigt und die Sperrung aufgehoben ist.“