Duisburg-Marxloh. Nach dem Pollmannhaus sollen weitere Gebäude in Marxloh denkmalgeschützt werden. Über die architektonische Bedeutung der bekannten Kreuzung.

Nach dem Pollmannhaus soll künftig der gesamte Gebäudekomplex an der Kaiser-Friedrich-Straße / Ecke Weseler Straße in Marxloh unter Denkmalschutz stehen. Die notwendigen Gutachten liegen bereits vor und attestieren städtebauliche und wissenschaftliche Gründe, warum auch die Häuser an der Kaiser-Friedrich-Straße 7 und 9 mit ihrer markanten Fassade besonders schützens- und erhaltenswert sind.

Die architekturgeschichtliche Bedeutung der Gebäudereihe hat Diplom-Ingenieurin Heike Schmitz bereits anhand des Pollmannhauses erklärt. Die Architektur in den 1920er und 1930er Jahren sei ganz neue Wege gegangen: „Statt reich verziert, wie aus der Gründerzeit bekannt, entstanden schlichte bis puristisch gehaltene Gebäude.“ Das Haus stelle deshalb „ein wichtiges Zeugnis der damaligen Bauform und Bauzeit dar und gehört zu den eindrucksvollen und unvermindert modernen Architekturen der 1920er“.

Straßenbahnbau in Marxloh ermöglichte das markante Pollmanneck

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Schmitz arbeitet für die Untere Denkmalbehörde der Stadt Duisburg und hat auch die Gutachten für die beiden angrenzenden Häuser verfasst. Während das Haus Kaiser-Friedrich-Straße 9 von 1929 bis 1931 etwa zeitgleich mit dem Pollmannhaus und nach den Plänen desselben Architekten Ewald Schnaare errichtet wurde, entstand das von Architekt Heinrich Klein geplante Haus Kaiser-Friedrich-Straße 7 wenige Jahre später, ab 1936.

Trotz des zeitlichen Abstands gilt die Häuserreihe als „städtebauliches Ensemble“, mit dem Pollmannhaus als dominierendem Bestandteil. Charakteristisch ist vor allem die Fassade aus Tuffstein, die Marxloh an dieser Stelle großstädtisches Flair verleiht. Um den einheitlichen Charakter zu gewährleisten, orientierte sich Heinrich Klein bei der Planung von Haus Nummer 7 bei Geschosshöhe und Fensterabmessung am bereits bestehenden Nachbarhaus Nummer 9.

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Ihr heutiges Erscheinungsbild mit der imposanten Gebäudereihe verdankt die geräumige Kreuzung dem Bau neuer Straßenbahnlinien im Jahr 1929. Denn erst die dafür notwendige Straßenverbreiterung gab den Anlass für die Neubebauung der Nordseite der Kaiser-Friedrich-Straße, auf der das Pollmannhaus und die beiden künftigen Denkmäler stehen.

Zeugnis des Marxloher Wachstumsschubes in den 1920er-Jahren

In der Mitte der Marxloher Häuserreihe, hier aufgenommen 1938, befand sich die Vereinsbank.
In der Mitte der Marxloher Häuserreihe, hier aufgenommen 1938, befand sich die Vereinsbank. © Unbekannt | Stadtarchiv Duisburg

Insgesamt, urteilt Expertin Heike Schmitz in ihrem Gutachten, verleihe das Ensemble dem wirtschaftlichen Erneuerungs- und Wachstumsschub in den 1920er-Jahren ein Gesicht: „Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende der Ruhrbesetzung wuchs Marxloh zu einem stark belebten und dicht bebauten Zentrum heran mit Hotels, Gaststätten, Geschäften, Kaufhäusern, Büros und Wohnungen.“

Neben städtebaulichen Aspekten nennt Schmitz zudem wissenschaftliche Gründe, warum die Häuserreihe die Kriterien des Denkmalschutzes erfülle. Als Zeugnis der Bauform und Bauzeit handele es sich um „eine wichtige Quelle der architekturgeschichtlichen Forschung“.

Die Entscheidung liegt schließlich bei der Bezirksvertretung Hamborn, die den Denkmalschutz bereits beim Pollmannhaus unterstützt hat. Nach mehreren ausgefallenen Sitzungen wegen hoher Corona-Infektionszahlen soll das Gremium jetzt am 21. Juli wieder tagen.

>>NAZIS FORDERTEN DACHGARTEN FÜR MARXLOHER GESCHÄFTSHAUS

Architekt Ewald Schnaare, verantwortlich für das Pollmannhaus sowie das Gebäude Kaiser-Friedrich-Straße 9, wirkte auch an anderen Stellen in Marxloh. So geht auch das Haus an der Ecke Weseler Straße/Grillostraße, ebenfalls ein eingetragenes Denkmal, auf seine Pläne zurück.

• Das zur Zeit der Nazi-Diktatur errichtete Haus Kaiser-Friedrich-Straße 7 sollte ursprünglich einen Dachgarten erhalten. Einen solchen sah die NS-Organisation „Kraft durch Freude“ als Pausenraum für Mitarbeiter und Vorstand der Vereinsbank vor, die Bauherrin des Gebäudes war. Warum diese Vorgabe nicht erfüllt wurde, geht aus dem Gutachten nicht hervor.