Duisburg. Eine Duisburgerin will sich ummelden. Doch wegen einer formalen Kleinigkeit gelingt das erst, als ihre Tochter samt krankem Kind aufs Amt kommt.
Die alte Wohnung in Röttgersbach ist beinahe leergeräumt, nun soll der Umzug formal besiegelt werden: Anfang Oktober will Inge Neumann im Rathaus Duisburg-Hamborn ihre Meldeadresse ändern, vier Tage vor dem eigentlichen Umzug nach Neumühl. Dort will sie ins Haus ihrer Tochter Anna und Enkel Erik ziehen. Doch auf dem Amt scheitert Neumann an der Bürokratie – wegen eines fehlenden Datums gelingt die Ummeldung erst, als die Tochter samt krankem Kind zum Rathaus fährt, mitten in der Corona-Pandemie .
Duisburger Verwaltungsangestellte bleibt hartnäckig
Formell ist Tochter Anna Warnke künftig Neumanns Vermieterin. Für die Meldung der neuen Adresse muss sie eine Wohnungsgeberbescheinigung für ihre Mutter ausfüllen. „Damit bin ich dann ins Rathaus. Ich hatte alle Papiere dabei, sogar online einen Termin gemacht“, schildert Neumann. „Die Dame am Schalter fragte mich nach dem Umzugsdatum, da das nicht auf der Bescheinigung stand. Sie bestand darauf, dass meine Tochter als Vermieterin dieses nachtragen muss“, sagt sie und betont: „Es ging nur um das Datum, nicht mal die Unterschrift. Es müsse von derselben Person in derselben Schrift geschrieben sein, sonst sei das Urkundenfälschung.“
Eine Klärung per Telefonanruf lies die Verwaltungsangestellte nicht zu. Es half nichts: Neumann musste die Wohnungsgeberbescheinigung durch ihre Tochter vervollständigen lassen. Warnke ersparte ihrer Mutter, ein zweites Mal zum Rathaus fahren zu müssen, und kam selbst dorthin – mitsamt ihres kranken Kindes.
Alle bürokratischen Hürden waren damit noch nicht genommen: Warnke trug den Tag des Umzugs, den 12. Oktober ein. „Das ging dann nicht“, sagt Neumann. „Das Datum müsse in der Vergangenheit liegen, weil das System den Eintrag sonst nicht akzeptiert. Also hat meine Tochter eine 8 über die 12 gekritzelt.“
Stadt Duisburg nennt Vorgehen der Behörde vorschriftsmäßig
Neumann kann das alles nicht fassen: „Es kann doch nicht wahr sein, dass meine Vermieterin mit ihrem kranken Kind in Corona-Zeiten ins Rathaus kommen muss, weil da ein Datum fehlt. Das war ein Machtbeweis der Mitarbeiterin, die das kleine Rädchen drehen wollte, an dem sie sitzt“, schimpft sie.
Laut Stadt ist jedoch alles richtig und nach Vorschrift gelaufen; daran ändere auch die Corona-Situation nichts. Sprecherin Anja Kopka erklärt auf Nachfrage: „Die Wohnungsgeberbescheinigung muss vollständig vom Vermieter ausgefüllt werden. Ein Ermessensspielraum ist hier leider nicht gegeben. Es handelt sich um bundeseinheitliches Recht.“ Bei Wohnungsgeberbescheinigungen liege eine hohe Fälschungsquote vor, deshalb müssten auch immer die Originale vorgelegt werden.
Vor allem aber betont Kopka, man habe Neumann lediglich gebeten, das Formular ordnungsgemäß ausfüllen zu lassen und erneut vorzusprechen. Kopka: „Es war Wunsch der Kundin, ihre Tochter herbeizurufen. Ein persönliches Erscheinen der Wohnungsgeberin war nicht erforderlich und wurde unsererseits auch nicht angeordnet.“
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Kopka benennt außerdem die zahlreichen amtlichen Services, die inzwischen digitalisiert worden sind. So ist es im Portal der Stadtverwaltung etwa möglich, Anliegen wie die Anforderung einer Steuer-ID oder Berechtigungsnachweise für ein Sozialticket zu erledigen.
>>> KRITIK AN BÜROKRATISCHEM AUFWAND
• Erst seit 2015 wird das Meldewesen durch den Bund geregelt, zuvor waren die Länder zuständig.
• Wer umgezogen ist, muss das innerhalb von zwei Wochen anzeigen. Notwendig dafür ist ein Lichtbildausweis und die Wohnungsgeberbescheinigung, die durch den Vermieter auszufüllen ist. Er bestätigt damit den Einzug in die Wohnung.
• Die Wohnungsgeberbescheinigung kann die Duisburg auf der Seite der Stadtverwaltung heruntergeladen werden.
• Immer wieder war der hohe bürokratische Aufwand des Meldegesetzes kritisiert worden.