Duisburg. In einer Duisburger Gemeinde steht der Vorwurf der Zweckentfremdung im Raum. Das wäre vermeidbar, würde man Ehrenamtler gründlich schulen.
Ein Streit um gut 3000 Euro spaltet die Duisburger Gemeinde St. Dionysius. Spenden an den Ghanakreis sollen privat verwendet worden sein, statt der Partnergemeinde in Jirapa zugute zu kommen. Es ermittelt zwar die Staatsanwaltschaft, doch ein juristisches Nachspiel für den Ex-Vorstand ist unwahrscheinlich.
Der Blick in die Kassenunterlagen legt nahe: Der langjährige Vorsitzende handelte nicht zwingend vorsätzlich, zumindest aber gedankenlos. Dass die Verwendung der Spenden in Teilen unglücklich war, wissen wohl auch die Verantwortlichen in Gemeinde und Bistum. Doch ohne schriftlich fixierte Satzung lässt sich ein Verstoß gegen den Zweck des Ghanakreises nur schwer nachweisen.
Satzung könnte dem Walsumer Ghanakreis in der Zukunft helfen
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Dass diese Diskussion jetzt geführt wird, ist dennoch richtig und wichtig. Wer für Gemeinden, Vereine und andere Gruppen Spenden verwaltet, braucht klare Regeln. Das ist kein Ausdruck mangelnden Vertrauens, sondern dient allein dem Selbstschutz. Schon bei der Gründung des Ghanakreises hätte die Gemeinde den engagierten Mitgliedern klar sagen müssen, was geht, und was nicht. Verpflichtende Lehrgänge für bestimmte ehrenamtliche Funktionsträger könnten eine Lösung sein.
Auch eine Satzung könnte vorbeugend wirken, da hat das Bistum Recht. Dass die jetzige Vorsitzende des Ghanakreises davon nur wenig hält, ist angesichts ihres verantwortungsvollen Umgangs mit Spendengeldern nachvollziehbar. Doch nicht jeder verfügt über Helga Strajhars Erfahrungsschatz aus über 20 Jahren Lokalpolitik. Nicht jeder hat so klare Vorstellungen davon, welche Gelder man in welchem Rahmen ausgeben darf.
Künftigen Amtsträgern des Walsumer Ghanakreises könnte eine Satzung jedenfalls helfen. Sie mag zwar nicht verpflichtend sein – doch schaden kann sie auch nicht.