Duisburg-Mittelmeiderich. Die Stadt Duisburg will an der Meidericher Einkaufsstraße Wettbüros mit einem Bebauungsplan verhindern. Der Entwurf liegt bald öffentlich aus.
Die Stadt Duisburg und die Politik wollen verhindern, dass sich neue ansiedeln. Damit ihnen dies möglich wird, müssen sie einen Bebauungsplan aufstellen. Dessen Entwurf wird jetzt öffentlich erneut ausgelegt, damit unter anderem die Duisburger dazu Stellung nehmen können. Denn die ursprüngliche Offenlage der Unterlagen hatte das Coronavirus beeinträchtigt, weil die Ämter für den Publikumsverkehr geschlossen waren. Stellungnahmen, die bereits eingegangen sind, teilt die Stadt mit, werden berücksichtigt und müssen nicht erneut vorgebracht werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 1256 gilt für den Bereich zwischen der Von-der-Mark-Straße, Rosenbleek, Hollenbergstraße, Werner-Wild-Straße und der Ritterstraße. Er soll verhindern, dass Vergnügungsstätten dort prägend für die örtlichen Ladenlokale werden oder das Wohngebiet stören. Zudem soll der Entwurf das Nebenzentrum Meiderich und dessen Entwicklung schützen.
Duisburger können bis zum 10. Juli Stellung nehmen
Anlass ist laut der Stadt, dass in dem Gebiet ein Antrag vorlag, ein Wettbüro zu eröffnen. Ohne Bebauungsplan müsste dieser Antrag rechtlich genehmigt werden (Baugesetzbuch, §34). Solch ein Geschäft ist jedoch unerwünscht, daher soll der Bebauungsplan Nummer 1256 in Kraft gesetzt werden. Der Entwurf liegt vom 8. Juni bis 10. Juli im Stadthaus (Friedrich-Albert-Lange-Platz 7) aus. Terminvereinbarungen sind möglich montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0203 283-7479 und -6488, c.jansen@stadt-duisburg.de oder 0203 283-7523, bza.meiderich@stadt-duisburg.de. Weitere Infos gibt es auf www.duisburg.de/bauleitplanung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgegeben werden. Diese sind an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, zu richten.
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