Duisburg-Obermeiderich. Seit nunmehr elf Jahren kämpft Familie Wirkus gegen Schimmel in ihrer Wohnung. Ein Streit mit dem Vermieter droht jetzt zu eskalieren.

Ist falsches Lüften und Heizen dafür verantwortlich, dass es schimmelt oder liegt es an der Bauweise des Hauses? Diese Frage beschäftigt momentan Familie Wirkus aus Obermeiderich. Ein Sachverständiger soll nun klären, ob der Schimmel in ihrer Mietwohnung „nutzungsbedingt“ oder „baubedingt“ ist. Dessen Gutachten ist mitentscheidend für den Ausgang der Räumungsklage, die jetzt vom Vermieter kam.

Rainer Wirkus wohnt mit seiner Frau Annett und den Kindern Lucas (7) und Nico (11) bereits seit 16 Jahren im Wohnpark an der Koopmannstraße. Seit zwölf Jahren in denselben drei Zimmern. Die aufgeräumte Wohnung mit Terrasse sieht auf den ersten Blick sehr gemütlich aus, bis man die Schimmelflecken an den Wänden und Fensterrahmen wahrnimmt.

Mittlerweile schimmelt es in allen Räumen der Wohnung in Obermeiderich

Rainer Wirkus erzählt, wie alles angefangen habe: „Ein Jahr nach unserem Einzug haben wir dunkle Stellen im Kinderzimmer entdeckt.“ Als er dies seinem Vermieter, der Hausmanagement Findt GmbH, mitteilte, sei zunächst ein Mitarbeiter vorbeigekommen. Dieser habe sich die Schäden angeguckt, aber nichts weiter unternommen.

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Der Schimmel wurde über die Jahre immer mehr und ist mittlerweile in allen Räumen zu finden – meistens an den Außenwänden. Nachdem Wirkus den Schimmel bisher jedes Jahr selber beseitigt habe, nahm er sich vergangenen September einen Anwalt.

Der Duisburger Jurist Wolfgang Voßkamp erklärt, worum es im vorliegenden Fall genau geht: „Nachdem Herr Wirkus zunächst von Vermieterseite dazu aufgefordert wurde, besser zu lüften und zu heizen, haben wir ein selbstständiges Beweisverfahren am Amtsgericht Ruhrort beantragt.“ Bei einem solchen Verfahren bestellt das Gericht einen unabhängigen Sachverständigen, erläutert er. Wichtig sei das Gutachten, um zu klären, ob der Schimmel baubedingt, also vom Vermieter verschuldet, oder nutzungsbedingt, also beispielsweise durch falsches Lüften und Heizen der Mieter entstanden ist.

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Nicht das erste Mal, dass ein Sachverständiger vorbeikommt

Aus seiner Sicht sind nutzungsbedingte Schäden eher unwahrscheinlich, da starke Feuchtigkeit auch im Sockelbereich gemessen wurde. „Dies spricht für baubedingte Mängel“, betont der Anwalt. Jedoch sei er kein Sachverständiger, fügt er an. Besonders alarmierend sei: „Der Sachverständige hat die höchste Feuchtigkeit im Kinderzimmer gemessen“, berichtet Voßkamp.

Der Schimmelbefall ist an Außenwänden besonders ausgeprägt.
Der Schimmelbefall ist an Außenwänden besonders ausgeprägt. © FUNKE Foto Services | Jörg Schimmel

Dabei ist es nicht das erste Mal, dass sich ein Sachverständiger die Wohnung anschaut. Bereits letztes Jahr habe der Vermieter einen solchen vorbeigeschickt. Kurios dabei: Dieser habe zu Rainer Wirkus gesagt, der Schimmel sei wohl baubedingt. Das Gutachten dagegen nenne nutzungsbedingte Schäden, stutzt Voßkamp.

Hinzu kommt, dass laut Wirkus auch andere Mieter des Wohnparks mit Schimmel in den Wohnungen zu kämpfen haben. Zu allem Überfluss ist es in den letzten Jahren vermehrt zu Wasserschäden gekommen, die die Wohnung der Familie Wirkus betrafen: „2016 ist ein Heizungsrohr in der Wohnung über mir geplatzt, woraufhin Wasser in meine Wohnung lief.“ Daraufhin habe die Hausverwaltung eine Firma mit der Reparatur der Schäden in Wirkus’ Wohnung beauftragt. „Die haben aber nur das Streichen meiner Decke in Auftrag gegeben, obwohl der Maler zu mir sagte, dass die Wohnung normalerweise ordnungsgemäß entfeuchtet werden müsse“, sagt er.

Duisburger Familie droht jetzt die Räumung ihrer Wohnung

Doch damit nicht genug. Vermutlich als Reaktion auf die Beantragung des Beweisverfahrens habe der Vermieter auf Räumung der Wohnung geklagt, schätzt Voßkamp. Die Begründung dabei: „Die Mieter würden die Wohnung verwahrlosen lassen, indem sie nicht ausreichend lüften und heizen.“ Als Beweis sei dabei angeführt worden, dass die Heizkostenabrechnung der Familie Wirkus deutlich geringer ausfalle, als bei anderen Mietern, so der Anwalt.

Die Vermietungsgesellschaft Hausmanagement Findt war trotz mehrfacher Versuche der Redaktion nicht erreichbar. Obwohl Familie Wirkus bereits nach einer neuen Wohnung sucht, muss nun geklärt werden, wer verantwortlich für die Schimmelbildung ist. Der Ausgang ist vorerst ungewiss.