Neumühl. Vergangene Woche hat die Stadt Duisburg ein 14-stöckiges Hochhaus in Neumühl für unbewohnbar erklärt. Die Menschen mussten raus und leiden.
Der Mieterschutzbund Niederrhein rät den Menschen, die wegen der Schließung des Wohnblocks Albert-Einstein-Straße 21 in Neumühl ihre Wohnung verlassen mussten, gegen den Vermieter vorzugehen und die Mietzahlung einzustellen. Auf jeden Fall müssten die Forderungen schriftlich vorgetragen werden, „am besten per Fax“. Dann sei sichergestellt, dass das Schriftstück ankommt. Bei einem Einschreiben sehe die Sache schlechter aus, weil nicht sichergestellt sei, dass der Brief angenommen werde.
Anders sehe es bei einem Einwurfeinschreiben aus: Dann bestätige der Briefträger die Zustellung, berichtet Peter Heß, Geschäftsführer des an der Universitätsstraße ansässigen Mieterschutzvereins.
Rat des Mieterschutzbundes: Schriftlich Forderungen stellen
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Die ausgesperrten Bewohner müssten schriftlich ihre Forderungen darstellen und erklären, dass sie nicht für eine Wohnung Miete zahlen, die sie nicht nutzen können. Von Anrufen beim Vermieter rät Peter Heß wegen schlechter Erfahrungen ab. Sein Motto: Wer schreibt, der bleibt. Der Mieterschutzbund ist auf Wunsch behilflich, auch dann, wenn man erst jetzt Mitglied werde.
Vor Ort diskutieren die Menschen auf dem Gehweg, aber auch vorm Haus über die Notsituation. „Als die Bewohner raus mussten, waren die Leute vom Vermieter sehr freundlich zu uns“, sagt eine Dame. Was aber nichts daran ändere, dass jetzt 34 Menschen auf der Straße stehen. Etwa ein 80 Jahre altes Ehepaar aus Russland. Seit 15 Jahren wohnt es in dem Haus, will nicht mehr umziehen. Wohin auch? Wenn man sich um eine Wohnung bewerbe, bekommen man mitunter zu hören: „Sie sind zu alt, sie sterben ja bald.“ Außerdem fehlt die Kraft. Hochbetagt noch mal von vorne anfangen, das wollen diese Eheleute nicht.
Reparaturen sind angelaufen
Die Stadt Duisburg bleibt am Ball, gibt das Haus erst dann frei, wenn ein Sachverständiger bescheinigt, dass alles in Ordnung ist. „Die Gefahr durch den Wasserschaden im Bereich der Stromleitungen ist noch nicht beseitigt. Der betroffene Bereich wird durch Lüfter getrocknet; anschließend müssen Handwerker die entstandenen Schäden beseitigen. Dies obliegt dem Vermieter“, teilte die Stadt auf Anfrage am Dienstagnachmittag mit.
Parallel müssen Mängel an Türen für den ersten Rettungsweg behoben werden, die im Zuge der Begehung am Freitag festgestellt worden sind. Auch dies wird anschließend von der städtischen Bauordnung nachkontrolliert.