Duisburg-Beeck. . Die Zeit der beiden evangelischen Friedhöfe endet. Angehörige können noch im Familiengrab beerdigt werden – aber nur noch fünf Jahre lang.
Der Bevollmächtigtenausschuss der evangelischen Kirchengemeinde Ruhrort-Beeck hat am Volkstrauertag in einer Gemeindeversammlung noch einmal den vom Presbyterium vor vier Jahren gefassten Beschluss zur Schließung der beiden evangelischen Friedhöfe an der Möhlenkampstraße bestätigt und sich auf die genauen zeitlichen Abläufe fest gelegt.
Es finden nur noch 40 Beerdigungen im Jahr statt
Die Groß-Gemeinde hat nach ihrer Zusammenlegung viel zu viel Friedhofsfläche, bei 7000 Grabstellen für 5000 Gemeindemitglieder und nur etwa 40 Beerdigungen im Jahr könne man zu keinem anderen Ergebnis kommen, wie Dieter Schütte, der Vorsitzende des Bevollmächtigtenausschusses, den knapp 100 Gemeindemitgliedern erläuterte. Deshalb werden ab dem ersten Juli 2019 keine Regelbeerdigungen auf den beiden Friedhöfen mehr vorgenommen. Ehegatten und Lebenspartner können zunächst weiter auf den sogenannten Wahlgrabstätten beigesetzt werden.
Diese Möglichkeit endet aber schon in fünf Jahren, exakt am 30. Juni 2024. Danach läuft die vorgeschriebene Ruhefrist der Gräber bis Mitte des Jahres 2044. „Wenn die um ist, sind die Familien gehalten, die Grabstellen abzuräumen“, sagte Schütte und kündigte für diesen Prozess eine weitere sogenannte Pietätsfrist an, die zehn Jahre dauern wird. Ab Mitte 2054 ist das Gelände dann endgültig kein Friedhof mehr. Bisher ist noch nicht geklärt, was dann damit passieren soll.
Stadt möchte das Grundstück im Grüngürtel behalten
Die Stadt möchte es gerne im Grüngürtel behalten, hat aber keine Mittel für die Bewirtschaftung. „Die hätten gerne, dass die Gemeinde dafür aufkommt, da Bäume zu pflanzen, aber die Gemeinde kann das auch nicht bezahlen“, gibt Schütte zu bedenken.
Die Betroffenen, die das Nutzungsrecht für Wahlgrabstellen auf einem der Friedhöfe gekauft haben, waren im Vorfeld schon schriftlich informiert worden. Trotzdem kam es bei der Versammlung zu einigen sehr aufgebrachten Äußerungen. „Es ist doch emotional eigentümlich gerade für eine Kirche, das Recht auf Nachbeerdigung einfach abzuschneiden. Bitte denken Sie noch einmal darüber nach“, bat der Beeckerwerther Günter Back.
„Ich muss also bis Mitte 2024 gestorben sein“
„Ich muss also bis Mitte 2024 gestorben sein, damit ich noch ins Familiengrab komme“, überlegte eine alte Dame laut. Anderen ging es mehr darum, die Grabsteine als Erinnerung an den Friedhof möglichst lange stehen lassen zu können.
Ob es schon andere Friedhöfe auf dem Gebiet der evangelischen Kirche im Rheinland gegeben habe, die ganz geschlossen worden sind, wollte Cornelia Böhm, Juristin und Referentin für Friedhofswesen der Landeskirche aus dem Stegreif nicht sagen. Aber fest steht, dass viele Gemeinden über kurz oder lang ähnliche Probleme bekommen werden. „Die Friedhofskultur hat sich sehr verändert, das kommt noch zu den sinkenden Gemeindegliederzahlen hinzu“, sagte Böhm.