Duisburg-Wehofen. . Die Bezirksregierung hat der Stadt Duisburg die Fällung von drei Alleebäumen untersagt. Bis Ende des Jahres muss sie ein Alleenkonzept vorlegen.

Die Stadt Duisburg hat sich von der Höheren Naturschutzbehörde, sprich: der Bezirksregierung, eine Rüge eingehandelt. Die Stadt hatte vor, an der Schachtstraße in Wehofen drei Alleebäume zu fällen. Darum hatten Anwohner gebeten. Begründung: Die knapp 100 Jahre alten Bäume seien eine Gefahr, weil sie die Gehwege und die Hauszufahrten zerstörten.

Die Bezirkspolitik hatte den Anwohnern den Wunsch erfüllen wollen und war sich sicher, dass sie das durfte. Was sich als Irrtum herausstellte. Zunächst landete die Akte auf dem Tisch des Duisburger Landschaftsbeirats. Der lehnte die Fällung einstimmig ab. Es seien nicht alle Alternativen zur Beseitigung geprüft worden. Außerdem hatten die Umweltschützer herausgefunden, dass die Allee Schachtstraße durch die Fällung der drei Bäume kürzer als 100 Meter geworden wäre. Und dann hätte die Stadt ohne weiteres alle Bäume kappen können. Geschützt sind nämlich nur Alleen, die mindestens 100 Meter lang sind.

Lücken in der Allee sind eine Landschaftsbild-Beeinträchtigung

Die Folge war: Nun ging der Fall zur Bezirksregierung nach Düsseldorf. Dort ist der Sitz der Höheren Naturschutzbehörde. Und die vertritt die gleiche Auffassung wie der Duisburger Landschaftsbeirat, dessen Vorsitzender Johannes Meßer ist. „Durch die Fällung der Alleebäume wird das Landschaftsbild dahingehend verändert, dass durch die entstehenden Lücken in der Allee eine Landschaftsbild-Beeinträchtigung stattfindet“, heißt es im Beamtendeutsch. Und zwar handele es sich um „eine erhebliche Beeinträchtigung“.

Ferner heißt es aus Düsseldorf: „Insbesondere, da diese Problematik der Stadt Duisburg nicht neu ist und die Stadt bereits einige Zeit hatte, um auf diese und andere örtliche Situationen einzugehen“. Das sie dies aber nicht tat, wurde die Fällung untersagt.

Dr. Johannes Meßer wertet das als Teilerfolg

Dr. Johannes Meßer, Vorsitzender der Unteren Naturschutzbehörde Duisburg.
Dr. Johannes Meßer, Vorsitzender der Unteren Naturschutzbehörde Duisburg. © Michael Dahlke

Johannes Meßer wertet das als Teilerfolg. Dennoch ist er überzeugt, dass die Stadt daran festhalten werde, die Bäume zu fällen. Zuvor allerdings muss sie erst ein gesamtstädtisches Alleenkonzept erarbeiten. Sprich: Sie muss Lösungen vorlegen, wie Alleen verjüngt, aber doch erhalten werden sollen. Das Papier muss sie bis zum 31. Dezember dieses Jahres in Düsseldorf vorlegen.

Johannes Meßer ist „gespannt auf das Konzept“. Er hat klare Vorstellungen, wie es speziell im Fall Schachtstraße aussehen muss: „Das mindeste ist, dass neue Bäume gepflanzt werden und dass die Allee verlängert wird“ – und zwar in Richtung Dr.-Hans-Böckler-Straße.

Der Vorsitzende des Landschaftsbeirats hält den Fall Wehofen deshalb für so wichtig, weil es in der alten Bergarbeitersiedlung viele Alleen gibt. Wenn man dort nicht aufpasse, sei ein Drittel aller Bäume gefährdet.

Die Stadtverwaltung klärt die Politik über den Sachstand auf

Die Bezirkspolitik Walsum wird sich in der nächsten Woche mit dem Thema erneut befassen. Die Stadtverwaltung klärt die Mitglieder des Gremiums über den Sachstand auf und bittet um Freigabe eines Briefes, der dem Antragsteller für die Baumfällung als „Zwischenbescheid“ zugestellt werden soll. Die Behörde will den Wehofener um Geduld bitten.