Duisburg-Marxloh. . Türkischer Publizist wollte in Marxloh auftreten. Erst nach Protest wurde Raum nicht zur Verfügung gestellt. Bezirkspolitiker hakten jetzt nach.

  • Der Publizist arbeitet für die türkisch-islamistische Tageszeitung Yeni Akit
  • Das Medium stellte jüngst Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Hakenkreuz dar
  • Ehemaliger Moschee-Vorsitzender stellte Kontakt zu Jugendhaus her

Wie leicht haben es Ultranationalisten oder andere Demokratiefeinde in städtischen Gebäuden ihre Ansichten zu verbreiten? Diese Frage trieb jetzt Linke und Grüne in der Bezirksvertretung Hamborn um. Anlass für ihre entsprechende Anfrage an die Stadtverwaltung war eine am 7. und 8. Januar im Kinder- und Jugendzentrum RIZ an der Marienstraße geplante Veranstaltung mit einem Kolumnisten der türkisch-islamistischen Tageszeitung Yeni Akit. Das Thema sollte lauten: „Vom Osmanischen Reich bis heute“. Erst kurzfristig wurde nach deutlicher Kritik an den Absichten von der Stadtverwaltung entschieden, die Räume nicht zur Verfügung zu stellen.

Yeni Akit zeigte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Hakenkreuz

Die deutsche Yeni Akit GmbH wurde 2005 in Hessen vom damaligen Bundesinnenminister Otto Schily wegen antisemitischer Hetze, Volksverhetzung und Hetze gegen die westliche Werteordnung verboten. Anfang März zeigte die türkische Ausgabe von Yeni Akit die Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Hakenkreuz und unterstellte im Text, dass die heutigen Deutschen Faschisten seien.

Linke und Grüne wollten jetzt von der Stadtverwaltung wissen, wie es zu der Erwägung habe kommen können, das Jugendzentrum dafür zur Verfügung zu stellen und wie das in Zukunft verhindert werden soll. Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage schriftlich. „Im benannten Fall ist es leider aufgrund bestehender Kontakte in Marxloher Arbeitskreisen nicht zu einer ausreichenden Überprüfung des Veranstalters gekommen.“

Bekannte Veranstalter können Räume auf "kleinem Dienstweg" mieten

Die Anmietung soll vom früheren Vorsitzenden der Marxloher Ditib-Moschee angebahnt worden sein. Dies sei direkt über die damalige Leiterin des Jugendzentrums, gelaufen. Die große Moschee-Gemeinde habe einige Male die Räume des RIZ genutzt. Sie sei ja Kooperationspartner in Marxloh. Allerdings habe sich dann herausgestellt, dass der Ditib-Jugendverband in (Voerde-)Möllen Veranstalter gewesen wäre. Der habe die Räume allerdings noch nicht genutzt.

Für bekannte Veranstalter gilt nach der Antwort der Verwaltung, dass ihre Vertreter sozusagen „auf dem kleinen Dienstweg“, also im direkten persönlichen Kontakt, die Anmietung eines Jugendtreffs mit der Leitung der Einrichtung regeln könnten. Eben so, wie es, allerdings unter falschen Voraussetzungen, in dem Fall auch gelaufen sei.

Für bislang unbekannte Veranstalter gelte, dass die Leitung einer Einrichtung gemeinsam mit der zuständigen Fachbereichsleitung im Jugendamt prüfe, ob es sich um eine jugendpflegerische Veranstaltung handelt. In unklaren Fällen würde sogar die Entscheidung von Jugenddezernent Thomas Krützberg eingeholt, heißt es.

Bürgerhaus-Mitarbeiter werden zur Vorbeugung entsprechend geschult

Bei Veranstaltungen in städtischen Bürgerhäusern wird nach der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage von Linken und Grünen eine „Gefährdungsbeurteilung“ erarbeitet. Dazu müsse der Veranstalter genaue Informationen über sich und die geplante Veranstaltung geben. Da die Mietverträge direkt mit den Mitarbeitern vor Ort abgeschlossen würden, würden diese durch Fortbildungen dafür sensibel gemacht, zum Beispiel extremistischen Salafismus als Hintergrund erkennen zu können. Bestehe ein solcher Verdacht, würden andere Behörden, die Polizei etwa, mit einbezogen.

Da dem Amt für Soziales und Wohnen der damalige Veranstalter namentlich nicht bekannt sei, so heißt es, könne man auch nicht überprüfen, ob ihm in der Vergangenheit Räume vermietet wurden. Eine Veranstaltung mit dem Thema „Vom Osmanischen Reich bis heute“ habe es jedenfalls in Bürgerhäusern nicht gegeben.

Ein ähnliches Kontrollverfahren gilt nach Angaben der Verwaltung auch für die Anmietung von Schulräumen. Nur würden dabei die Mitarbeiter des neuen Amtes für bezirkliche Angelegenheiten die Gefährdungsabschätzung durchführen. In Zweifelsfällen würde auch dabei die Entscheidung des zuständigen Dezernats ein­geholt. Letztlich abgeschlossen werde der Mietvertrag vom Immobilien-Management Duisburg (IMD).