Duisburg. Das Duisburger Immobilienmanagement (IMD) soll „Teildienststelle“ mit eigenem Personalrat werden. Warum auch die Gewerkschaft das unnötig findet.
Das Immobilien-Management (IMD, 380 Mitarbeitende) soll über die eigenen Personalangelegenheiten künftig ohne Beteiligung des Hauptamtes und des städtischen Personalrats entscheiden können. Dazu soll der Rat am 29. November das IMD zu einer „selbstständigen Teildienststelle“ mit eigener Personalvertretung erklären. „Dieser Schritt ist absolut überflüssig und schafft nur unnötige Kosten“, sagen die Personalratsvorsitzende Petra Kerkmann und der Verdi-Gewerkschaftssekretär Markus Renner.
Das Thema bietet Zündstoff für die Personalversammlung der Stadt am Mittwoch (ab 9 Uhr, Mercatorhalle).
Personalrat gewinnt den Rechtsstreit zum IMD gegen den Oberbürgermeister
Warum Gebag in Duisburg die Kita-Gebäude vom IMD übernimmtDer Ursprung des Streits zwischen Oberbürgermeister Sören Link und dem Personalrat liegt über ein Jahr zurück. Da hatte sich IMD-Geschäftsführer Thomas Krützberg mit dem OB darauf verständigt, Ausschreibungen für freie Stellen im stark unterbesetzten IMD künftig selbst auf den Weg zu bringen.
Auch die Abstimmung mit dem Personalrat sollte direkt erfolgen. „Wir hätten im Prinzip nichts dagegen gehabt, aber nicht zugestimmt, ohne zuvor mit dem OB darüber zu sprechen, welche Regeln dafür gelten sollen“, sagt Petra Kerkmann.
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Der OB sei allerdings nach Beschreibung des Personalrats der Meinung gewesen, dass ein Gespräch darüber nicht erforderlich sei und habe eine entsprechende Verfügung unterzeichnet. Dagegen klagte der Personalrat, das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Anfang 2022 dessen Ansicht.
Deshalb, vermutet Kerkmann, sei nun die Erklärung zur Teildienststelle der Versuch, den Personalrat auszuhebeln. Personaldezernentin Kerstin Wittmeier, sie hat die Vorlage unterzeichnet, argumentiert mit der Organisationsuntersuchung des IMD durch PWC-Berater: „Der Abschlussbericht enthielt die Empfehlung, das IMD zur Teildienststelle zu erklären.“
Eigene Personalräte bei Stadttöchtern und Eigenbetrieben
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Die Selbstständigkeit in Personalangelegenheiten und eigene Vertretungen sind bei den städtischen Töchtern und Eigenbetrieben durchaus üblich. Darüber verfügen etwa die DVV, Gebag und die Wirtschaftsbetriebe über eine eigene Vertretung der Beschäftigten, die Feuerwehr hat sie bereits seit 1975. Auch für das IMD wären alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben, um als Teildienststelle zu agieren.
Allerdings, so argumentiert Gewerkschafter Renner, löse die Schaffung von neuen Strukturen und Kosten keines der Probleme des IMD. Das tue sich schwer, etwa bei der Gewinnung von Bauingenieuren, weil es an die Bezahlung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gebunden sei – und damit deutlich schlechter zahlt als die freie Wirtschaft. „Aber auch eine Teildienststelle ist an bestehende Mitbestimmungsrechte und an den TVöD gebunden“, sagt Renner.
Gewerkschaft: OB sollte mit Personalrat sprechen, statt ihn zu schwächen
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Probleme ließen sich leichter gemeinsam lösen, „wenn der OB die Kommunikation mit dem bestehenden Personalrat der inneren Verwaltung verbessern würde“, glaubt der Verdi-Sekretär. Sören Link wolle „den Personalrat schwächen und die Mitbestimmung erschweren. In einer Teildienststelle muss ein neuer, unerfahrener Personalrat gebildet werden und der erfahrene Personalrat der inneren Verwaltung, der die Interessen von rund 7000 städtischen Beschäftigten vertritt, wird geschwächt. Ein bemerkenswertes Verhalten für einen Sozialdemokraten und Gewerkschafter, das so auch nicht im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes ist.“
TEILDIENSTSTELLE: SO GEHT ES WEITER
- Auch die Erklärung zur Teildienststelle durch den Rat ist mitbestimmungspflichtig. Sollten Gesamtpersonalrat und Personalrat innere Verwaltung der Bitte des Rates um Zustimmung nicht entsprechen, beginnt ein „Einigungsstellen-Verfahren“.
- Dort wird zunächst geprüft, ob den Personalräten „beachtliche Gründe“ vorliegen, ihre Zustimmung zu verweigern. Ist das nicht der Fall, wird die Entscheidung umgesetzt. Liegen ausreichend gewichtige Gründe vor, erfolgt eine Empfehlung an die Stadt und den Rat, der dann erneut entscheidet.