Duisburg. Führerscheinbesitzer gewisser Jahrgänge sind verpflichtet, ihren Führerschein umzutauschen. Wie das in Duisburg nun schneller funktionieren soll.

Der Pflichtumtausch von Führerscheinen soll in Duisburg zukünftig schneller vorangehen. Wie berichtet, müssen Führerscheinbesitzer gewisser Jahrgänge ihren Führerschein bis zu unterschiedlichen Stichtagen umgetauscht haben. Die erste Frist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 endet nun am 30. Juni. Ursprünglich lief die Frist bereits am 19. Januar ab.

[Duisburg-Newsletter gratis abonnieren + Seiten für Duisburg: Blaulicht-Artikel + MSV + Stadtteile: Nord I Süd I West + Themenseiten: Wohnen & Immobilien I Gastronomie I Zoo]

Jetzt hat die Fahrerlaubnisbehörde des Straßenverkehrsamtes zusätzliche Terminkontingente für den Umtausch geschaffen, teilt die Stadt Duisburg mit. „Ab sofort können Betroffene ihre Führerscheine in der zentralen Fahrerlaubnisbehörde auf der Daimlerstraße in Neumühl umtauschen.“ Möglich sei dies durch die Einstellung sieben zusätzlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch die notwendige, räumliche Voraussetzung sei geschaffen worden, um den Umtausch anbieten zu können, heißt es. Allein bei den Jahrgängen 1953 bis 1958 sind mehr als 35.000 Duisburger betroffen.

Führerschein-Umtausch in Duisburg: Termine können online gebucht werden

„Ich bin sehr froh über diese Lösung und dass wir zusätzliche Terminkontingente schaffen konnten. So bieten wir den Duisburgerinnen und Duisburgern die Möglichkeit, ihren Führerschein rechtzeitig umzutauschen“, sagt Oberbürgermeister Sören Link.

Auch interessant

Termine für den Führerschein-Umtausch können ab sofort online auf www.duisburg.de bei der Fahrerlaubnisbehörde gebucht werden. „In den nächsten Wochen sollen die Terminkontingente sukzessive gesteigert werden“, teilt die Stadt mit. Die Möglichkeit, den Führerschein bei den Bürgerservicestationen umzutauschen, bestehe nach wie vor. Mit Direktversand des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei fällt eine Gebühr von 30,30 Euro an.

Führerschein-Umtausch: Das sind die Fristen für die Jahrgänge

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr der Person, die sich im Besitz der Fahrerlaubnis befindet, ausschlaggebend. Für folgende Jahrgänge gelten diese Fristen:

  • 1953 bis 1958: 30. Juni 2022
  • 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • 2008: 19. Januar 2029
  • 2009: 19. Januar 2030
  • 2010: 19. Januar 2031
  • 2011: 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033

Führerscheinbesitzer, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein zudem bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht haben, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.