Duisburg. Beim Überfall auf eine Spielhalle in der Duisburger Altstadt hat der Räuber (28) die Aufsicht mit einer Injektionsspritze bedroht. Die Quittung bekam der Duisburger, der zuletzt in Marxloh gewohnt hatte, vom Landgericht: Die 1. Große Strafkammer verurteilte ihn zu sechs Jahren Haft.

Angstvolle Minuten musste in der Nacht zum 14. Oktober 2013 die 63-jährige Aufsicht einer Spielhalle in der Altstadt durchleben. Gegen 1 Uhr betrat ein Mann das Lokal, drohte mit einer Injektionsspritze und verlangte nach dem Motto „Geld her, sonst Aids“ Bares. Die Quittung bekam der 28-Jährige, der zuletzt in Marxloh gewohnt hatte gestern vom Landgericht: Die 1. Große Strafkammer verurteilte ihn zu sechs Jahren Haft.

Vor dem Überfall auf die Spielhalle hatte der Angeklagte schon drei Ladendiebstähle begangen. Dabei erbeutete er unter anderem hochwertiges Parfüm und Elektronik-Artikel im Wert von mehreren Hundert Euro. Bei dem Spielhallenraub war ihm allerdings weniger Erfolg beschieden gewesen. Die Aufsicht hatte ihm den Schlüssel für die Kasse zugeworfen, doch der Räuber bekam sie nicht auf. Er riss daraufhin eine Schublade heraus, in der sich aber kein Geld befand. Erneut bedrohte er die Aufsicht mit der Spritze und verlangte deren Handtasche. Doch es stellte sich heraus, dass die Tasche in einem Spind eingeschlossen war.

Tat ohne Beute abgebrochen

Inzwischen war auch der Alarm ausgelöst worden. Der Räuber musste die Tat ohne Beute abbrechen. Wütend warf er vor dem Verlassen der Spielhalle einen Stuhl auf die Aufsicht. Die 63-Jährige erlitt eine Prellung am Bein und eine Platzwunde am Kopf.

Von einer professionellen Tat ließ sich kaum sprechen: Trotz seiner zahlreichen Vorstrafen hatte der Räuber weder eine Maske noch Handschuhe getragen. Bilder einer Überwachungskamera und Fingerabdrücke führten schnell auf seine Spur.

Umfangreich geständig

Vor dem Landgericht zeigte sich der Angeklagte gestern umfangreich geständig. Allerdings hatten die Juristen zuvor auch eine sogenannte Verständigung erzielt, die dem 28-Jährigen für den Fall eines glaubhaften Geständnisses eine Strafe von fünfeinhalb bis sieben Jahren zusicherte.

Als Motiv für die Taten gab der Angeklagte seine langjährige Drogensucht an. Und er entschuldigte sich bei der verletzten Spielhallenaufsicht. Die leidet bis heute unter den psychischen Folgen der Tat, hatte sich nach dem Überfall in Therapie begeben müssen.

Wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und dreifachen schweren Diebstahls gab es am Ende sechs Jahre. Mit dem Urteil ordnete die Kammer die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an; zuvor muss er noch ein Jahr im Gefängnis bleiben.