Duisburg. Um der Raserszene in Duisburg Hamborn ein Ende zu bereiten, will die Bezirksvertretung Hamborn weitere Schritte unternehmen. Das Wendeverbot auf der Duisburger Straße in Höhe Schillerstraße und die Parkerlaubnis auf der Duisburger Straße (B 8) an Wochenenden reichen offenbar nicht.
Das Wendeverbot auf der Duisburger Straße in Höhe Schillerstraße und die Erlaubnis, auf der Duisburger Straße an Wochenenden parken zu dürfen, die beiden Maßnahmen, die im März eingeführt wurden, haben der Raserszene in Hamborn bislang kein Ende bereitet. Deshalb will die Bezirksvertretung Hamborn jetzt weitere Schritte nachlegen.
Der Schnellste fuhr 136 km/h
Wie aus einem Bericht der Stadtverwaltung über den Erfolg beider Verkehrsregelungen hervorgeht, hat sich die Parkerlaubnis auf der Duisburger Straße bislang praktisch nicht ausgewirkt. Bei Messungen, die an zwei Vergleichswochenenden, einmal vor Einführung der Parkerlaubnis und einmal danach, durchgeführt wurden, ergab sich: Zwar nahm die Durchschnittsgeschwindigkeit der Autos bei der Messung nach Einführung der Parkerlaubnis im Vergleich zur Messung davor von 43 km/h auf 40 km/h ab. Aber das höchste gefahrene Tempo lag sogar bei 103 km/h statt zuvor noch bei 98 km/h. Schlimmer noch: Bei einer zusätzlichen Messung in den letzten Schulferien wurde sogar ein Raser mit 136 km/h geblitzt.
Verkehrsaufkommen hat sich halbiert
Das Wendeverbot in Höhe Schillerstraße hat sich auf das Sprinten auf der Kantstraße nicht messbar ausgewirkt, wohl aber auf das Verkehrsaufkommen insgesamt. Die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit nahm sogar leicht zu, von 31 km/h auf 32 km/h, und die Spitzengeschwindigkeit von 58 km/h bzw. von 66 km/h auf 75 km/h. Dafür halbierte sich bei der Messung in den Schulferien das Verkehrsaufkommen von über 2000 Fahrten im Februar auf noch 1070 im Juli. Gezählt wurde jeweils über 48 Stunden.
Da sich auf der Duisburger Straße als Hauptverkehrsstraße eine Tempo-Begrenzung auf 30 km/h wegen Raserei sehr schwer begründen lässt, beantragten SPD, Linke und Grüne in der Bezirksvertretung jetzt, die Verwaltung möge prüfen, eine solche Begrenzung aus Lärmschutzgründen auszusprechen, nämlich zwischen 22 Uhr abends und fünf Uhr früh. Die Tempo-30-Zone soll sich nach Angaben von Bezirksbürgermeister Uwe Heider von der Grillo-Brücke in Marxloh bis zur Autobahn-Auffahrt in Höhe Amsterdamer Straße erstrecken. Von CDU-Seite kam dazu noch die Anregung, in diese Prüfung auch die Schreckerstraße und die Bertha-von-Suttner-Straße einzubeziehen.