Duisburg. Rechtsanwalt Uwe Tegtmeyer kämpft dafür, dass Ex-OB Sauerland und Rainer Schaller beim Loveparade-Prozess doch noch auf der Anklagebank sitzen müssen. Seiner Meinung nach müssen auch die “Chefs“ zur Verantwortung gezogen werden. Die ermittelnden Behörden sehen bei ihnen keine juristische Schuld.

Rechtsanwalt Uwe Tegtmeyer bleibt hartnäckig. Bereits vor drei Jahren hatte er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwälte erhoben, weil die nach dem Loveparade-Unglück nicht gegen Oberbürgermeister Adolf Sauerland und Lopavent-Chef Rainer Schaller ermittelten.

Bis heute schöpft er alle rechtlichen Möglichkeiten aus, damit die „Chefs“, wie Tegtmeyer die Beiden nennt, nicht aus dem strafrechtlichen Verfahren ausgeklammert werden. Denn für die Einstellungsverfügung, gegen die er am Mittwoch erneut Beschwerde einlegte, hat er nach wie vor kein Verständnis: „Wenn man ein so gewaltiges Verfahren einleitet, dann setzt man alle Beteiligten auf die Anklagebank. Auch auf die Gefahr, dass der eine oder andere mit einem sauberen Freispruch in aller Öffentlichkeit rehabilitiert wird“, sagte Tegtmeyer.

"Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen"

„Aber mit einer Einstellung der Verfahren gegen die Chefs bleibt in der Öffentlichkeit das ungute Gefühl, dass es so ist wie immer: die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Gerade dieser Eindruck hätte im Interesse einer Genugtuung für die Getöteten, Verletzten und deren Angehörigen vermieden werden müssen.“

Denn auch wenn einer dieser „Großen“ freigesprochen werde, würden die Geschädigten durch eine Hauptverhandlung und umfassende Beweisaufnahme wenigstens erfahren, dass und warum der Große nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, sagt Tegtmeyer: „In einem Rechtsstaat schafft nicht das Verfahren den Makel. Den Makel schafft die Verurteilung. Den Makel schafft auch eine undurchsichtige Einstellung des Verfahrens.“

Duisburg trauert um Opfer der Loveparade

weitere Videos

    Die Söhne als Mandanten

    Nach der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft gegen zehn Personen - sechs Mitarbeiter der Stadt und vier Mitarbeiter der Lopavent - hatte Tegtmeyer sich zuletzt darüber beschweren müssen, dass seine Mandanten nicht über Einstellungen informiert worden waren. Seine Mandanten, das sind seine zwei Söhne, die der Massenpanik zwar körperlich unversehrt entkamen, aber traumatisiert sind. Die Staatsanwaltschaft gestand einen Irrtum zu.

    Und sie verteidigte ihre Entscheidung, die Anklage auf die 21 fahrlässigen Tötungen und 18 fahrlässige Körperverletzungen beschränkt zu haben. Würde sich die Beweisaufnahme auf alle 652 verletzten Personen erstrecken, würde dies das Verfahren um mindestens ein Jahr verlängern, an einer „tat- und schuldangemessenen Bestrafung“ aber nichts ändern.

    Unvereinbar sind weiterhin die von Tegtmeyer und der Staatsanwaltschaft vertretenen grundlegenden Rechtspositionen.

    Ermittlungsbehörden sehen keine rechtliche Handhabe 

    Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund, ihre einmal abgeschlossenen Ermittlungen wieder auf zu nehmen. Die angeklagten vier Lopavent-Mitarbeiter hätten „bei einer sorgfältigen und pflichtgemäßen Planung die Ungeeignetheit des Zu- und Abgangssystems erkennen müssen“, heißt es in einem Schreiben der Behörde. Drei städtische Bedienstete, die im Amt für Baurecht und Bauberatung für die Prüfung zuständig waren, „hätten erkennen müssen, dass das für die Veranstaltung geplante Zu- und Abgangssystemungeeignet, für die Besucher höchst gefährlich und das Vorhaben deshalb insgesamt nicht genehmigungsfähig war“.

    Drei weitere Mitarbeiter der Stadt hätten es unterlassen, „das Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß zu überwachen“ und hätten „auf die Versagung der begehrten Genehmigung hinwirken müssen. Den Tatverdacht gegen sieben weitere Personen, darunter den städtischen Ordnungsdezernenten und den Einsatzleiter der Polizei, hätten die Ermittlungen nicht hinreichend erhärten können.

    Schriftverkehr mit Staatsanwälten

    Bei Sauerland wie Schaller mag die Ermittlungsbehörde keine gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anklage erkennen. Es gebe keinen Hinweis, dass Sauerland „zu den Fehlplanungen beigetragen oder Einfluss auf das Genehmigungsverfahren genommen hat“. Rainer Schaller sei für die Fehlplanung in seinem Unternehmen „nicht verantwortlich“, da er „ihm als fachkundig bekannte Mitarbeiter mit der Planung und Durchführung“ beauftragt habe.

    Tegtmeyer sieht das allerdings ganz anders. Auch in seinen jüngsten Schreiben wird er nicht müde, auf die Verantwortung der führenden Personen hinzuweisen: „Wer im eigenen politischen (Sauerland) und wirtschaftlichen (Schaller) Interesse und Kraft seines Amtes (Polizeieinsatzleiter) an Mitarbeiter und untergeordnete öffentliche Bedienstete in einem aus der Natur der Sache gefährlichen Geschehen delegiert, hat zumindest stichprobenhaft zu überprüfen, ob die Maßnahmen der beauftragten Personen geeignet sind, typische Gefahren abzuwehren oder auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.“

    Chefs sollen nicht aus der Verantwortung entlassen werden

    Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vermittele den Eindruck, als wenn dies überhaupt nie geprüft worden sei, sondern „als seien die ,Chefs’ schon mit der Auswahl der Mitarbeiter und der Delegierung der Aufgaben aus der Verantwortung entlassen worden“.

    Die Fehler, die zur Katastrophe geführt haben, seien am Anfang gemacht worden, und nicht im Laufe des Verfahrens, in dem die Genehmigung irgendwie durchgedrückt werden sollte, sagt Tegtmeyer. Sauerland und Schaller hätten die Loveparade-Planung als „unmöglich zu bewältigende Aufgabe“ gar nicht an Mitarbeiter delegieren dürfen: „Deshalb dürfen die Beiden ihre Hände auch nicht in Unschuld waschen, sondern müssen sie in einem rechtlichen Verfahren gewaschen bekommen.“