Duisburg. Die Duisburger Stadtverwaltung lehnt die Petition eines Duisburgers ab, der einen Runden Tisch zum Thema Drogengebrauch forderte. Sein Modell: Clubs, deren Mitglieder Cannabis anbauen, ernten, weiterverarbeiten und konsumieren. Bürger hätten sich mit 5,85 Millionen Euro jährlich beteiligen sollen.
„Am Morgen ein Joint und der Tag ist dein Freund.“ War der alte Sponti-Spruch die Inspirationsquelle oder vielleicht doch eher die Klage von fünf schwerkranken Männern, die zu Hause selbst Cannabis zu Therapiezwecken für den Eigenbedarf anbauen wollten? Jedenfalls fühlte sich im Frühling dieses Jahres ein Duisburger aus Wanheimerort bemüßigt, eine Petition nach Artikel 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW beim Rat der Stadt einzureichen.
Sein Anliegen: „Die Stadt Duisburg möge gemeinsam mit interessierten Bürgern und Bürgerinnen einen Runden Tisch zum Thema verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf der kommunalen und Gemeindeebene einberufen.“ Zusammen mit Fachleuten sollte an diesem Tisch, dem runden, geklärt werden, „wie ein Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel aussehen sollte.“
Mindestalter 18 Jahre
Ein konkretes Modell hatte der Einreicher der Petition allerdings auch schon im Blick: die Gründung eines sogenannten Cannabis Social Club (CSC). Die Mitglieder (Mindestalter: 18 Jahre) sollen sich ehrenamtlich um Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Rauschmittels kümmern. Die Abgabe von Cannabis an die Mitglieder erfolge gegen einen Unkostenbeitrag. Die Menge sei auf höchstens ein Gramm pro Tag zu beschränken, außerhalb der Räumlichkeiten des Clubs sei den Mitgliedern der Besitz von bis zu 6 Gramm gestattet, Weiterverkauf aber verboten und führe zum Ausschluss. Für Menschen, die aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren, sollten diese Regeln bedarfsgerecht angepasst werden.
Die Kommune sah der Mann gemäß seiner Petition in folgender Pflicht: Sie solle für den ordnungsgemäßen Betrieb sorgen, die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und den Verbleib der Ernte kontrollieren sowie unter anderem für Präventions-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote sorgen. „Das Modell ist so zu konzipieren, dass Menschen durch ihre Beteiligung keine Nachteile - insbesondere kein Risiko eine strafrechtlichen Verfolgung entstehen“, forderte der Cannabis-Freund und lockte gleich noch mit der Aussicht auf höhere Weihen: „Das Projekt könnte wissenschaftlich begleitet werden.“ Alternativ zum Club-Modell könnte aber auch die Gemeinde selbst Hand anlegen - also bei Anbau, Ernte und Abgabe. Kommunaler Drogenhandel sozusagen.
Duisburger sollten sich mit 5,85 Millionen Euro jährlich beteiligen
Um seinem Club-Vorschlag den nötigen Nachdruck zu verleihen, hat der Wanheimerorter eine anderthalb Seiten starke Begründung sowie eine aus seiner Sicht bestechende Überschlagsrechnung beigelegt. In die Waagschale wirft er, dass die Clubs die Kosten für die Strafverfolgung mindern, den Schwarzmarkt einschränken sowie der Mafia und anderen sich auf diesem Sektor tummelnden kriminellen Vereinigungen eine Einnahmequelle trockenlegen.
An den Kosten des Staates für die Verfolgung von Cannabiskonsumenten seien die Duisburger mit 5,85 Millionen Euro jährlich beteiligt. Hier sollte die Kommune eine Vereinbarung mit dem Land treffen, um - nach Gründung der Clubs versteht sich - an den Einsparungen durch die dann nicht mehr notwendige Strafverfolgung beteiligt zu werden. Das Geld solle dann in zusätzliche Stellen für Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungs-Angebote in den einzelnen Cannabis-Clubs investiert werden.
Auf Modelle in Belgien und Spanien verwiesen
Der Einreicher der Petition weist darauf hin, dass dieses Cannabis-Club-Modell in Belgien und Spanien seit mehreren Jahren bereits erfolgreich betrieben werde. In Duisburg sieht er ein Potenzial von Genusskonsumenten, das für 46 bis 95 solcher Clubs locker reicht.
Soviel Mühe sich der gute Mann auch gemacht hat, die Petition wird - vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 11. September - abschlägig beschieden. Nichtsdestotrotz weist der zuständige Dezernent Ralf Krumpholz in seinem Antwortschreiben darauf hin, dass die Amtsapothekerin der Stadt Duisburg im April dieses Jahres auf Grund der Petition einen entsprechenden Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin gestellt hat. Die lehnte den Antrag ab, weil das Modellprojekt keine Maßnahme vorsehe, das Aufrechterhalten oder Entstehen einer Cannabis-Abhängigkeit zu verhindern. Die Einrichtung eines Runden Tisches sei deshalb aus rechtlichen Gründen nicht möglich, bedauert der Beigeordnete, keinen günstigeren Bescheid geben zu können und verbleibt mit freundlichen Grüßen.
Mehr Erfolg hatten da drei der fünf Kläger vor dem Verwaltungsgericht in Köln. Sie dürfen zu Hause selbst Cannabis für den Eigengebrauch anbauen. Einen Club dafür gründen dürfen sie allerdings auch nicht.