Duisburg.
Ein Lastwagenfahrer, der durch Hochfeld steuerte, konnte am 9. April 2012 nur noch verzweifelt auf die Bremse treten, als ein Pkw beim Einbiegen in die Adelenstraße ins Schleudern kam und auf ihn zuschoss. Zu spät. Das entgegenkommende Auto rammte den Laster frontal. Wie durch ein Wunder wurde niemand verletzt. Dem heute 22-jährigen Fahrer des Pkw brachte dieser Stunt gestern in zweiter Instanz eine Verurteilung zu 15 Monaten Jugendhaft wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung ein.
Vor dem Amtsgericht war der damals 20-jährige Heranwachsende im September 2013 mit einem milden Urteil davongekommen. Das Jugendschöffengericht hatte ihn verwarnt, zur Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining verurteilt und für fünf Monate seinen Führerschein kassiert. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das ihrer Ansicht nach zu niedrige Urteil Berufung ein.
„Na ja, sie sind eben nicht mehr jung.“
Viel hatte der Angeklagte gestern nicht zu seiner Verteidigung vorzubringen. Weil sein Beifahrer Ärger mit der Familie hatte und sich von einem anderen Auto verfolgt fühlte, habe er auf das Gas getreten „Das hätten sie doch bestimmt auch getan, wenn sie ihr bester Freund darum bittet“, meinte er zum Vorsitzenden. „Nö“, kam es trocken zurück. Der Angeklagte: „Na ja, sie sind eben nicht mehr jung.“
Mit solchen und ähnlichen Sprüchen sorgte der 22-Jährige dafür, dass sich noch weniger zu seinen Gunsten finden ließ, als die Fakten aussagten: Der Unfall ereignete sich, als er nach einem Straßenraub gerade von der Haft verschont worden war. Fünf Wochen nach der erstinstanzlichen Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung war er ohne Führerschein gefahren.
50 Sozialstunden geschenkt
Und dann war da noch die Sache mit den Sozialstunden: 200 hatte der Angeklagte als Bewährungsauflage ableisten sollen. Doch es bestand der Verdacht, dass er die Bescheinigung darüber gefälscht hatte. „Ne. Ich war wirklich da. Ich habe den Hof gefegt und Tee getrunken. Aber 50 Stunden haben die mir geschenkt.“
Am Ende sah außer dem Verteidiger niemand mehr eine Bewährungschance. In das Urteil bezog die Kammer zwei weitere unerledigte Strafen ein. Der Angeklagte muss ein Jahr auf seinen Führerschein verzichten, bevor er versuchen darf, einen neuen zu bekommen.