Duisburg-Nord. Laut dem Rechtsanwalt Harald Mende und Bruno Schachta haben viele Betriebsrentner Aussicht auf eine Erhöhung ihrer Bezüge. Ein Grund dafür sollen zwei Prozesse sein, die der Verein AUBR e.V. gewann. Denn laut dem Gericht muss Betriebsrentnern ein Ausgleich für Kaufkraftverlust gewährleistet sein.

Laut dem Hamborner Rechtsanwalt Harald Mende und Bruno Schachta vom Verein Alternativer unabhängiger Betriebsrentner (AUBR e.V.) haben unzählige Betriebsrentner Aussicht auf massive Erhöhung ihrer Bezüge. Diese Vermutung legen auch zwei Musterprozesse vor dem Arbeitsgericht Duisburg nahe, die der Verein gegen Thyssen-Krupp-Steel Europe gewann.

Wer als Unternehmen seinen ehemaligen Angestellten eine Betriebsrente zahlt, ist laut Betriebsrentengesetz verpflichtet, einen Inflationsausgleich für den Rentenbezieher sicherzustellen. Sprich: Die Rente regelmäßig so weit zu erhöhen, dass ein Ausgleich für Kaufkraftverlust gewährleistet ist. Es sei denn, das Unternehmen ist wirtschaftlich nicht in der Lage dazu.

Vor dieser Verpflichtung ausgegangen sind der Dinslakener Bruno Schachta, langjähriger Gewerkschafter, Arbeitnehmervertreter und mittlerweile Vorsitzender des Duisburger Vereins AUBR e.V., und seine 158 Vereinskameraden.

Die nämlich sagten, dass ihr ehemaliger Arbeitgeber Thyssen Krupp Steel Europe, genau dieser Pflicht nicht nachgekommen sei. Also nahm der Verein sich den Hamborner Arbeitsrechtler Harald Mende und zog vor das Duisburger Arbeitsgericht. „Weil es für alle Beteiligten zu aufwendig wäre, haben wir nicht 158 Verfahren geführt, sondern uns auf drei Musterprozesse geeinigt“, sagt Rechtsanwalt Mende, „und zwei der Verfahren wurden vom Gericht bereits zu unseren Gunsten entschieden.“

"Die Erhöhung der Betriebsrenten um drei Prozent alle drei Jahre ist zu niedrig"

Zuletzt entschied das Duisburger Arbeitsgericht am 5. Juni über den Fall eines Betriebsrentenbeziehers, dessen betriebliche Altersvorsorge in Drei-Jahres-Schritten immer jeweils um drei Prozent angehoben worden war. Für 2013 hatte das Unternehmen angekündigt, die Anhebung der Betriebsrente auszusetzen, aus wirtschaftlichen Gründen. Aus dem Urteil vor dem Duisburger Arbeitsgericht vom 5. Juni gehen laut Rechtsanwalt Mende und Vereinsvorsitzendem Schachta folgende richtungsweisende Schlüsse hervor: „Die Erhöhung der Betriebsrenten um drei Prozent alle drei Jahre ist zu niedrig“, sagt Mende, „und den Nachweis, dass eine Anpassung der Betriebsrenten in 2013 wirtschaftlich nicht zumutbar wäre, hat TKS nicht erbracht.“

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, Thyssenkrupp kann noch in Berufung gehen. In einer Stellungnahme des Unternehmens heisst es, dass Thyssenkrupp grundsätzlich seiner gesetzlichen Anpassungsverpflichtung für Betriebsrenten nachkomme. In einigen Konzernunternehmen, etwa beim Stahl, sei dies wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage jedoch nicht möglich.