Duisburg. Ein 34-jähriger Duisburger muss für zweifachen Überfall auf eine Reinigung viereinhalb Jahre hinter Gitter. Angeklagt war er für vierfachen Raub auf den selben Laden in Duissern. Doch er soll als Trittbrettfahrer nur für die zwei letzten Überfälle verantwortlich gewesen sein.
Bundesweit machte eine Reinigung an der Kardinal-Galen-Straße im Jahr 2013 Schlagzeilen. Innerhalb von viereinhalb Monaten war das Geschäft vier Mal überfallen worden. Mutmaßlich immer von dem selben Täter. Doch im Prozess gegen einen 34-jährigen Duisserner schien am Mittwoch vor dem Landgericht einiges dafür zu sprechen, dass der Angeklagte nur ein Trittbrettfahrer war. Verurteilt wurde er am Ende jedenfalls nur für zwei Taten.
Vier Überfälle in vier Monaten
„Geld her“, forderte ein Räuber erstmals am 12. Februar 2013 gegen 15 Uhr und unterstrich das gegenüber einer Angestellten durch das Vorzeigen eines Messers. Ebenso war es am 8. März um 10.25 Uhr. Und am 21. Mai um 15 Uhr. Und schließlich am 27. Juni, kurz nach 17 Uhr. Dabei waren in dem Geschäft nun wahrlich keine Reichtümer zu holen: Die Beute aller vier Überfälle betrug gerade einmal 310 Euro.
Ein Phantombild und eine „gute Freundin“, die der Polizei einen Tipp gab, führten schließlich zu dem 34-jährigen Duisserner. Doch der bestritt die ersten beiden Überfälle von dem Moment an, als er am 16. Januar festgenommen wurde.
Gestern wiederholte der bislang nur geringfügig wegen Betruges vorbestrafte Mann seine Beteuerungen. Der Chemikant war im Herbst 2012 arbeitslos geworden. „Ich hatte Schulden.“ Er habe nicht einmal genug Geld gehabt, um für den bevorstehenden Wochenendbesuch seines bei der Ex-Freundin lebenden siebenjährigen Sohnes Lebensmittel kaufen zu können. „Da habe ich in der Zeitung von den beiden Überfällen auf die Reinigung gelesen.“ In seiner Not sei er auf die Idee gekommen, es auch einmal zu versuchen.
Beweise dafür, dass der Mann die ersten beiden Taten tatsächlich nicht begangen hatte, gab es nicht. Aber es gab Indizien, die das zumindest möglich erscheinen ließen: Leichte Abweichungen in der Beschreibung des Täters, der bei den ersten beiden Taten kleiner gewesen sein soll. Und auch die Tatausführung differierte: So waren Angestellte bei den ersten Überfällen im Nacken gepackt und ins Hinterzimmer gedrängt worden. Zudem waren Spuren eines weiteren Verdächtigen im Zuge der Ermittlungen offenbar falsch zugeordnet worden.
Geständnis und Reue
Die 6. Große Strafkammer begnügte sich mit dem Geständnis des Angeklagten, stellte die beiden übrigen Anklagepunkte ein. Das Urteil: viereinhalb Jahre wegen besonders schwerer Erpressung in zwei Fällen. Berücksichtigt wurde neben dem Geständnis auch, dass der Angeklagte Reue zeigte und sich mehrfach bei den Angestellten der Reinigung entschuldigt hatte.