Duisburg. Ein 48-jähriger Mann aus Neukirchen-Vluyn und ein 58-jähriger Moerser stehen nun vor Gericht, weil sie den Tod eines 53-jährigen Rangierlokführers verschuldet haben sollen. Die Anklage geht davon aus, dass sie die Werksbahn entgegen den Sicherheits-Richtlinien falsch beladen haben.
Sechs Jahre nach einem tödlichen Unfall, der sich am 3. Juni 2008 auf dem Gelände der Firma ArcelorMittalSteel in Ruhrort ereignete, muss das Amtsgericht Stadtmitte seit Freitag eine strafrechtliche Klärung des Falles suchen. Ein 48-jähriger Mann aus Neukirchen-Vluyn und ein 58-jähriger Moerser stehen vor Gericht, weil sie den Tod eines 53-jährigen Rangierlokführers verschuldet haben sollen.
Die Anklage geht davon aus, dass der für die Verladung zuständige Vorarbeiter und der Kranführer den letzten Waggon einer aus Lok und vier Flachbettwagen bestehenden Werksbahn entgegen den Sicherheits-Richtlinien falsch beluden. Dadurch soll die Ladung, die auf dem letzten Waggon aus tonnenschweren Stahlknüppeln bestand, während der Fahrt ins Rutschen gekommen sein.
Die Angeklagten schweigen
Ein Knüppel soll halb herab gerutscht sein, verkeilte sich im Gleisbett und drückte so den Waggon aus den Schienen. Das Gefährt stürzte auf die rechte Seite und begrub den außen auf einer Plattform stehenden und den Zug per Fernbedienung steuerenden Rangierarbeiter unter sich. Der 53-Jährige landete unter dem Puffer des Waggons, dessen Leergewicht allein 42 Tonnen beträgt und der mit bis zu 130 Tonnen beladen werden kann. Sein Körper habe „schwere Zerstörungen erlitten“, so heißt es in der Anklageschrift. Der grausige Rest bleibt der Fantasie der Verfahrensbeteiligten überlassen.
Die beiden Angeklagten schwiegen gestern zu den Vorwürfen. Der Werksleiter (58) des Betriebes in Ruhrort, der als sachverständiger Zeuge aussagte, zweifelte den von einem Unfall-Sachverständigen rekonstruierten Unfallhergang an. Seitenweise wurden in diesem Zusammenhang physikalische Rechnungen präsentiert, die die lange zurück liegenden Schulkenntnisse der beteiligten Juristen erkennbar deutlich überstiegen.
Video soll gezeigt werden
Beim nächsten Verhandlungstag soll ein Video gezeigt werden, das bei Versuchen entstand, die von ArcelorMittal durchgeführt wurden und beweisen sollen, dass die Ladung, so wie die Anklage es beschreibt, gar nicht verrutscht sein könne. Für den Strafprozess vor dem Schöffengericht sind bis Anfang Juli insgesamt zwei weitere Verhandlungstage geplant.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Angeklagten 2011 bereits schon eingestellt. Die Witwe des Getöteten, die als Nebenklägerin auftritt, hatte dagegen durch ihren Rechtsanwalt erfolgreich Widerspruch eingelegt.