Duisburg. Fast fünf Jahre lang soll ein 58-Jähriger aus dem Duisburger Süden immer wieder große Mengen Rauschgift aus den Niederlanden transportiert haben: 166 Kilo von 2009 bis Herbst 2013. Nun muss er sich zusammen mit einem Komplizen am Duisburger Landgericht dafür verantworten.

Wegen Drogenhandels in großem Stil müssen sich seit Mittwoch zwei Duisburger vor dem Duisburger Landgericht verantworten. Die Anklage wirft einem 58-jährigen Bissingheimer vor, von 2009 bis Herbst 2013 nicht weniger als 166 Kilo Heroin aus den Niederlanden nach Deutschland geschmuggelt und im Raum Duisburg verkauft zu haben.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann zunächst alle vier bis sechs Wochen jeweils ein Kilo Rauschgift transportiert haben. Nachdem die ersten Fahrten ohne Probleme gelangen, soll der Angeklagte die Mengen immer mehr gesteigert haben. Erst waren es zwei, dann fünf, zuletzt sechs Kilo Heroin, die er aus Rotterdam nach Duisburg gebracht haben soll.

Als er am 11. Oktober 2013 schließlich aufflog, fand die Polizei bei seiner Festnahme in Kaßlerfeld acht Kilo Heroin im Kofferraum. Gleich nebenan lag eine Pistole, was zu den 37 Fällen der Einfuhr und des Handels mit Drogen auch noch einen Fall des mit besonders schwerer Strafe bedrohten Drogenhandels mit Waffen treten lässt.

Vier weitere Prozesstage geplant

Der Mitangeklagte 38-jährige Duiserner soll einer der Hauptabnehmer gewesen sein. Ihm werden 21 Fälle des Drogenhandels vorgeworfen, bei denen es meist um jeweils ein Kilo gegangen sein soll. In dem Geschäft mit dem Heroin, das einen Straßenverkaufswert von mehreren Millionen Euro hat, soll auch die Mutter des jüngeren Angeklagten eine Rolle gespielt haben. Sie soll Rauschgiftlieferungen angenommen und Geld für die Bezahlung herausgegeben haben.

Die Juristen zogen sich gestern nach der Verlesung der Anklageschrift für geraume Zeit zurück. Am Ende wurde eine Verständigung zu Protokoll gegeben: Gesteht der 58-Jährige einen Großteil der Taten, wird er mit siebeneinhalb bis neun Jahren davonkommen. Anderenfalls hätten 12 oder 13 Jahre gedroht. Der Jüngere Angeklagte hat bei einem Geständnis sechseinhalb bis siebeneinhalb Jahre zu erwarten.

Für den Prozess sind bis Ende April vier weitere Tage vorgesehen.