Duisburg.

Mit einem ungewöhnlichen Unfall, der sich am 13. Juli auf der Autobahnausfahrt der A 59 in Meiderich ereignete, muss sich seit gestern das Amtsgericht Stadtmitte auseinander setzen. Ein 39-jähriger Innenstadtbewohner soll mit seinem Kleinbus den Wagen eines 35-jährigen Duisburgers geschnitten und gerammt haben.

Die Anklage wirft dem 39-Jährigen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Fahrerflucht vor. Doch der bestreitet. „Der andere hat mich mehrfach ausgebremst“, behauptet der 39-Jährige. In der Ausfahrt habe er dem Wagen ausweichen müssen. Er sei links neben dem schräg stehenden Fahrzeug des 31-Jährigen zum Stehen gekommen. „Da war nicht genug Platz, um vorbei zu kommen.“ Der Mann habe auf seine Zeichen nicht reagiert. „Da habe ich zurück gesetzt, bin wieder auf die Autobahn und nach Hause.“

Schilderungen für Richter schwer nachzuvollziehen

Der Angeklagte sei ihm schon zuvor durch zu hohes Tempo und riskante Manöver aufgefallen, so der Zeuge. „Er hat auf dem Standstreifen überholt und zog nach links.“ Er habe sich geärgert, weil er um seine zwei Kinder fürchtete, die im Auto saßen. „Später bin ich an ihm vorbei, habe mit dem Kopf geschüttelt.“ Als er von der Bahn fuhr, sei der Kleinbus weit hinter ihm gewesen. „In der Ausfahrt war er plötzlich neben mir und rammte mich.“ Beide Autos seien zum Stehen gekommen. „Er setzte zurück, hat mir den Kotflügel aufgeschrammt, ist wieder auf die Bahn und weg.“

Der Richter fand die Schilderung des Zeugen ebenso schwer nachzuvollziehen, wie jene des Angeklagten. Doch die goldene Brücke, die er baute, indem er vorschlug, nur von Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht auszugehen, betrat der Angeklagte nicht: Nein, er habe das Auto des 31-Jährigen nicht berührt. Dabei hatte er selbst bei der Polizei zu Protokoll gegeben, den Wagen touchiert zu haben.

In einiger Zeit wird das Verfahren noch einmal von vorne beginnen. Für die Neuauflage wird ein Unfallgutachter eingeschaltet.