Duisburg. Um ohne eine Privatinsolvenz aus den Schulden zu kommen, wandte sich 2011 ein Krefelder an einen Duisburger Anwalt. Diesem vertraute er 18.000 Euro an, die er bis auf 2000 Euro nie wieder sah. Im Streit um das verschwundene Geld einigten sich die Parteien nun auf einen Vergleich.
Es ist wohl mehr als Pech, wenn man versucht, aus seinen Schulden herauszukommen, und dabei an einen Anwalt gerät, der es mit dem Eigentum nicht so genau nimmt. So geschah es einem Mann aus Krefeld, der jetzt auf dem Klagewege von dem Juristen aus Hochfeld versuchte, wenigstens einen Teil seines Geldes zurück zu bekommen.
2011 war der junge Mann mächtig in finanzielle Probleme geraten. Rechnungen, Mahnungen, Zwangsvollstreckungen häuften sich. „Ich wollte da irgendwie raus“, erklärte er vor dem Landgericht. Um eine Privatinsolvenz zu vermeiden, suchte er im Internet einen Rechtsbeistand, der ihm aus dem Finanzchaos helfen sollte.
18.000 Euro, die fehlen
In Hochfeld würde er fündig. „Der Anwalt wirkte seriös, machte auch beim ersten Treffen einen guten Eindruck“, so der Kläger. „Ich habe ihn gefragt, wie viel Geld wohl nötig wäre, um aus dem Gröbsten raus zu kommen und sich mit den anderen zu einigen.“ 18.000 Euro, so die Antwort.
18.000, die der Krefelder nicht hatte. Er pumpte Verwandte und Freunde an und brachte dem Anwalt das Geld. „Doch gemacht hat der gar nichts.“ Immerhin: Wenn der Krefelder dringend ein paar Euro brauchte, ging er zum Anwalt. „Der schickte dann eine Gehilfin zur Bank". 2000 Euro seines Geldes bekam er so zurück. Der Rest verschwand.
Mandat bekommt 6500 Euro
Doch die Hoffnung, per Zivilverfahren vor dem Landgericht Duisburg seine 16.000 Euro zurückzubekommen, erfüllte sich jetzt nicht. „Mein Mandant versucht selbst, um eine Privatinsolvenz herumzukommen“, so der Anwalt. 6100 Euro hätten Verwandte des Juristen zugesagt.
Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich: Der geprellte Mandant bekommt nun insgesamt 6500 Euro; 6100 Euro sollen sofort fließen, den Rest will sein früherer Rechtsbeistand in Raten zu 50 Euro abstottern. Rechtsanwalt ist der Mann mit dem zweifelhaften Verständnis für Eigentumsverhältnisse übrigens nicht mehr. „Mein Mandant hat seine Zulassung zurückgegeben“, erklärte sein Anwalt.