Duisburg. Die Duisburger Bürgerinitiative hat im Tauziehen um die geplante Schwefelsäure-Anlage in Marxloh eine Beschwerde eingereicht. Nach ihrer Einschätzung sei der Beamte, der den Eröterungstermin für den 28. November festgesetzt habe, befangen. Die Initiative fühlt sich in ihren Bürgerrechten beschnitten.

Im Tauziehen um die Genehmigung einer Schwefelsäure-Anlage des Metall- und Chemieunternehmens Grillo-Werke in Marxloh hat die „Bürgerinitiative gegen Umweltgifte Duisburg Nord“ in der vergangenen Woche bei der Regierungspräsidentin Anne Lütkes eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Konkret geht es um einen Mitarbeiter ihrer Behörde, der nach Einschätzung der Duisburger Bürgerinitiative als Leiter des Genehmigungsverfahrens durch Terminsetzung und nachfolgende Bürger-Information über den gefundenen Erörterungstermine den Beweis erbracht habe, dass es bei diesem nicht unstrittigen Genehmigungsverfahren um eine Schwefelsäure-Anlage in Hamborn-Marxloh „keine ergebnisoffene Behandlung“ mehr zu erwarten sei. Sprich: Der Beamte sei befangen und habe im Geiste die Anlage bereits genehmigt, obwohl erst am kommenden Donnerstag, 28. November, ab 10 Uhr im Rathaus der Stadt Duisburg am Burgplatz noch über fünf Einwendungen gegen die geplante Anlage erörtert werden müsse. Er müsse abgelöst werden.

Fühlen sich in ihren Bürgerrechten beschnitten

Im Detail dieser Beschwerde geht es um die Formalität der Festsetzung des vorgeschriebenen Erörterungstermins, bei der sich die Initiative als Einwender von der Behörde hintergangen und in ihren Bürgerrechten beschnitten fühlt. Deswegen die Beschwerde.

Im Grundsatz aber geht es hier um eine politische Auseinandersetzung zwischen Industrie und Bürgerinitiative, ob es einem Industrie-Unternehmen mit altem Standort in einem dicht bevölkertem Quartier und mit einem staatlich festgestelltem Störfall-Potenzial weiter erlaubt sein soll, eben dieses Potenzial noch zu erhöhen.

Was ist ein „Erörterungstermin“ ?

Der Erörterungstermin zur beantragten Errichtung und den Betrieb einer Schwefelsäureanlage in Duisburg-Hamborn findet am 28.11.2013 um 10 Uhr im Duisburger Rathaus, Saal 300, statt.

Sinn und Zweck des Erörterungstermins ist, neben der nochmals umfassenden Information der Beteiligten über das Vorhaben, die Klärung aller für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte.

Den Beteiligten wird die Gelegenheit gegeben, sich mündlich zu äußern, ihre bereits schriftlich eingebrachten Einwendungen und Bedenken näher zu erläutern und mit dem Vorhabenträger unter Verhandlungsleitung der Bezirksregierung Düsseldorf zu diskutieren.

Im Erörterungstermin selbst wird keine Entscheidung in der Sache getroffen.

Die Bürgerinitiative ist der Meinung, dass dies nicht erlaubt sein sollte und hat der Düsseldorfer Bezirkregierung einen ganzen Katalog an formalen Einwendungen und Kritikpunkten am bislang abgelaufenen Verfahren vorgetragen: „Wir engagieren uns für die gesundheitlichen Interessen der hier lebenden Menschen und fragen uns natürlich auch, wo denn der Aufschrei der Stadt Duisburg und der Politik bleibt,“ sagt Initiativen-Sprecher Michael Lefknecht.

Die Grillo-Geschäftsführung indes sieht sich gestützt auf Recht und Gesetz, verweist gegenüber der Genehmigungsbehörde darauf, eine komplett neue Anlage zu errichten, die in sich fest geschlossen sei, also eine, von der keine Umweltbeeinträchtigung ausgehe. Pro Jahr sollen in der neuen beantragten Anlage 25.000 Tonnen Schwefelsäure produziert werden.

Die Bürgerinitiative und u.a. ein Anwohner als Einwender kritisieren, dass es sich bei dem Projekt, dessen Realisierung die Grillo-Werke am 2. Juli 2012 beantragt hatten, nicht um eine eigenständige Neuanlage handele - sondern nur um die Erweiterung einer bestehenden Schwefeldioxid-Anlage. Grillo habe es somit versäumt, einen Antrag auf Änderungsgenehmigung zu stellen.

Das vorhandene Lärmgutachten sei zudem ebenso unvollständig wie der Teilsicherheitsbericht. Statt der derzeit vorliegenden Umweltverträglichkeitsuntersuchung fordern Lefknecht wie auch der einwendende Anwohner ein Umweltgutachten, das die neue Anlage nicht isoliert betrachte. Es müssten beide, die alte vorhandene und die neue geplante Anlage beurteilt werden.

Grillo und geplantes Outlet-Center auf Kollisionskurs

Außerdem hegen der Mediziner Lefknecht und seine Mitstreiter Vorbehalte gegen das technische Verfahren. Das von Bayer entwickelte „Bayquik“-Verfahren sei nicht genügend erprobt. Zudem müssten, laut Initiative, noch die Abgase der Anlage neu berechnet werden. Die Firma Grillo indes verspricht, eine Anlage ohne Abgase, ohne Emissionen zu errichten.

Bleibt zudem daran zu erinnern, dass der Störfallbetrieb Grillo und das in der Nachbarschaft geplante Factory Outlet-Center genehmigungstechnisch (Abstand) bislang auf „Kollisionskurs“ fahren.