Duisburg. Das Jugendschöffengericht in Duisburg arbeitet seit Donnerstag den Angriff auf den beliebten Förster Axel Freude auf. Drei junge Männer müssen sich wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung verantworten. Sie sollen den Förster schwer verletzt haben, als er ihnen verboten hatte, Feuer zu machen.
Obwohl er vom Eisessen mit seiner Ehefrau kam und in Zivil unterwegs war, wollte Stadtförster Axel Freude am 19. April Jugendliche am Böllertsee auf ein gefährliches Fehlverhalten aufmerksam machen: Die Jugendlichen hatten verbotenerweise Feuer gemacht.
Der 53-Jährige musste sein Engagement für den Wald an der Sechs-Seen-Platte teuer bezahlen: Mit einem Nasenbeinbruch, einem Ohrknorpelabriss und üblen Prellungen landete er im Krankenhaus. Als mutmaßliche Täter müssen sich seit Donnerstag drei junge Männer vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Die Anklage wirft zwei Heranwachsenden aus Großenbaum und einem 22-jährigen Neudorfer gemeinschaftliche Körperverletzung vor.
Für Fehlverhalten bereits schriftlich entschuldigt
Einer der Jugendlichen gestand, dem Stadtförster einen Kopfstoß verpasst zu haben. Das tue ihm auch sehr Leid. Er habe sich für sein Fehlverhalten bereits schriftlich entschuldigt. Aber nicht er, sondern ein Mitangeklagter habe auf den am Boden liegenden Mann eingeschlagen und ihn getreten. Der so schwer belastete 22-jährige Neudorfer gab den Schwarzen Peter zurück: Er habe sich herausgehalten, aber gehört, dass der Kumpan dem Förster ins Gesicht getreten habe.
Lediglich der dritte Angeklagte gab zu, dem Geschädigten ein Bein gestellt zu haben, als der zu flüchten versuchte. „Ich dachte, er hätte ein Mädchen geschlagen.“
Es habe ihn geärgert, dass an den ersten warmen Tagen schon wieder Jugendliche das Gelände am Böllertsee als Party- und Grillstätte missbrauchten. „Meine Frau hat noch zu mir gesagt: Du willst doch jetzt nicht dahin gehen?!“ Während sie nach Hause radelte, begab sich der 53-Jährige zu der Gruppe Jugendlicher. „Einige sind gleich gegangen, andere haben das Feuer gelöscht. Zwei waren aggressiv.“
Mit dem Handy Beweisaufnahmen gemacht
Als sie absolut keine Einsicht zeigten, habe er mit dem Handy Beweisaufnahmen gemacht und die Polizei zum Zwecke einer Personalienfeststellung gerufen. Bevor die Beamten eintrafen, eskalierte die Situation: „Ich habe gemerkt, dass es gewalttätig werden würde und wollte weg.“ Seinem Spurt setzte ein Bein eines der Angeklagten ein Ende. „Von dem Moment an, wo ich auf dem Boden landete, weiß ich nichts mehr.“
Da noch weitere Zeugen vernommen werden sollen, wird der Prozess am 5. Dezember fortgesetzt.