Duisburg. . Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das Verbot der für den 9. November geplanten Kundgebung der Bewegung Pro NRW bestätigt. Doch die Rechtspopulisten zogen vor das Bundesverfassungsgericht - und die Verfassungsrichter hoben das Demo-Verbot auf.
Die für Samstag geplante Demonstration der Rechtspopulisten von Pro NRW kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben, wonach die Demo verboten sei. Die Polizei Duisburg hat eine entsprechende Meldung von Pro NRW im Kurznachrichtendienst Twitter auf Nachfrage bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Verfügung der Duisburger Polizeipräsidentin Elke Bartels zuvor bestätigt. Die rechtsextreme Pro-NRW war damit auch in der zweiten Instanz gescheitert. Daraufhin legten die Rechtspopulisten Beschwerde gegen das Demoverbot beim Bundesverfassungsgericht ein.
Gedenkveranstaltung des "Bündnis für Toleranz und Zivilcourage“
Die Münsteraner Richter hatten die Auffassung der Duisburger Behörde bestätigt, dass es sich hier um eine unerträgliche Provokation handele und erklärt sogar die angekündigte Absicht eine Gedenkminute abhalten zu wollen, für zynisch und vorgeschoben. "Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts bestärkt mich in meinem Verständnis von Demokratie und ist ein überaus positives Signal für Duisburg. Die Verantwortlichen der rechtsextremen Pro-NRW haben hier ihr wahres Gesicht gezeigt", sagt Polizeipräsidentin Elke Bartels.
Parallel zur Pro-NRW-Demo findet am Samstag in Duisburg die Gedenkveranstaltung des "Bündnis für Toleranz und Zivilcourage“ statt. Sie beginnt auf der Lehrerstraße in Neumühl um 13 Uhr mit einem Schweigemarsch. Dort sprechen zunächst Bürgermeister Benno Lensdorf und Patrick Marx von der Jüdischen Gemeinde. Auch in Rheinhausen wollen Bürger ein Zeichen gegen Rechts zu setzen: Treffpunkt ist um 15 Uhr am Rathaus. Eine weitere Kundgebung gegen Rechts unter dem Motto „Erinnern heißt handeln“ beginnt um 12 Uhr vor dem Hamborner Rathaus. (mit dpa)