Duisburg. Kontrollen der Fahrkarten in Bussen und Bahnen gehören zum Alltag. Doch wie weit darf die Ticketkontrolle gehen? Ein 70-jähriger Rentner wurde kürzlich von einem Kontrolleur angesprochen, nachdem er den Bus verlassen hatte. Ist das noch rechtens? Eindeutige Regelungen scheint es nicht zu geben.
Es gibt Fragen, von denen man spontan glaubt, dass es eine ebenso einfache wie eindeutige Antwort geben muss. Doch bei genauerem Hinsehen stellen sich immer neue Fragen. Hier ein Beispiel: Darf die DVG Fahrgäste kontrollieren, nachdem sie aus einem Bus ausgestiegen sind?
Ein Problem, das einen 70-jährigen Rentner aus Homberg umtreibt. 2005 war er erstmals nach dem Aussteigen aus einem DVG-Bus von Kontrolleuren angesprochen worden. Ihm kam das komisch vor. Er schrieb an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und bekam eine eindeutige Antwort: Kontrolleure hätten kein Recht außerhalb des Fahrzeuges nach einem Ticket zu fragen. Kürzlich geschah es ihm dennoch wieder. Der Rentner weigerte sich, sein Ticket zu zeigen, stieg aber schließlich wieder ein und präsentierte den Fahrausweis. „Dadurch bin ich eine Station später ausgestiegen, als ich eigentlich wollte.“ Als er sich bei der DVG am Harry-Epstein-Platz beschwerte und das acht Jahre alte Schreiben des VRR präsentierte, habe man das ignoriert.
Die Sache scheint nicht eindeutig geregelt
DVG-Sprecher Helmut Schoofs war sich im ersten Anlauf sicher, dass die Kontrolleure das Recht auf ihrer Seite hätten. „Wenn der Kunde aussteigt, hat er die Fahrt ja schließlich angetreten. Also muss er nachweisen können, dass er einen Fahrschein hat.“
So sagen es auch die allgemeinen Beförderungsbedingungen: Der Fahrgast hat jederzeit auf Verlangen seinen Fahrausweis vorzuzeigen. Allerdings, auch das fiel Helmut Schoofs nach dem Studium des Regelwerks auf, heißt es im Satz davor: Der Kunde hat den Fahrausweis bis zum Ende der Fahrt aufzubewahren. Und darüber, wann die Fahrt beendet sei, scheine es selbst innerhalb des Verkehrsverbundes unterschiedliche Auffassungen zu geben, so Schoofs.
In einer unterirdischen Stadtbahnhaltestelle scheint die Sache noch relativ klar: Zwar gehören die Bahnhöfe nicht der DVG, wie Helmut Schoof betont, aber man übe dort Hausrecht aus, was auch schon durch die Aufforderung klar werde, dass Bahnsteige nicht ohne gültigen Fahrausweis betreten werden dürfen.
Und die Bushaltestelle? Ein klassisches Sondernutzungsrecht, wie es etwa ein Gastronom für seinen vor dem Lokal gelegenen Biergarten hat - und auch bezahlen muss - gibt es für die DVG nicht. Im Rahmen der städtischen Konzession dürfe sie ihre Haltestellen lediglich entsprechend ausweisen und anfahren. Also: Hausrecht ja oder nein? „Die Sache scheint mir nicht eindeutig geregelt“, so Helmut Schoofs.
Frage könnte Lebensaufgabe werden
Eine Wertung, der sich Juristen anschließen. Wer noch im Aussteigen begriffen sei, dürfe kontrolliert werden, meinen die einen. Auch, wenn der Fahrgast mit beiden Beinen schon auf der Erde stehe, dürfe der Kontrolleur noch fragen. Sonst könne ja jeder einfach behaupten, er habe sein Ticket nach Fahrtende gerade verschluckt, behaupten die anderen. Nicht einmal darin, ob überhaupt die Chance bestehe, gegen die Praxis der DVG juristisch vorzugehen, gibt es Klarheit. Möglicherweise würde das Verwaltungsgericht eine Fortsetzungsfeststellungsklage gar nicht erst zulassen, so die Experten-Auskunft.
Fazit: Man könnte diese Frage zum Lebensinhalt für mehrere Jahre machen. Oder einfach seinen Fahrschein vorzeigen, auch wenn man bereits zwei Meter aus dem Bus raus ist.