Angebaggert oder mehr – Genaueres ist bei der DVG nicht zu erfahren, aber einem Fahrschein-Kontrolleur wurde umgehend gekündigt, nachdem sich eine junge Dame über ihn beschwert hatte.
Der „Fahrausweisprüfer“, Mitarbeiter des städtischen Dienstleistungs- und DVG-Schwesterunternehmens Octeo, habe „Grenzen überschritten“, hieß es beim städtischen Verkehrsunternehmen zurückhaltend. Aber auch ganz deutlich auf die Frage nach der Konsequenz: „Der Mann ist bei uns nicht mehr beschäftigt. So etwas wird bei uns nicht geduldet.“ Es habe aber auf keinen Fall ein Straftatbestand vorgelegen.
Blick in die Papiere
Für die DVG sind insgesamt rund 30 reine Kontrolleure im Einsatz, weitere rund 50 Mitarbeiter sind im Sicherheitsdienst tätig. Sowohl die Octeo-Kontrolleure als auch die Sicherheits-Mitarbeitern dürfen die Fahrscheine der Fahrgäste überprüfen. Nicht aber die Service-Kräfte, die beispielsweise älteren oder behinderten DVG-Kunden beim Ein- und Aussteigen ihre Hilfe anbieten.
Voraussetzung für die Einstellung als Fahrkarten-Kontrolleur ist lauf DVG-Sprecher Thomas Nordiek in jedem Fall die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Einträge darin seien ein „Ausschlusskriterium“.
In einem solchen Führungszeugnis finden sich Informationen aus dem Bundeszentralregister über alle rechtskräftige Entscheidungen von Strafgerichten gegen eine Person, in bestimmten Fällen sogar ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche oder gegen in Deutschland wohnende Ausländer. Aus Gründen der Resozialisierung gibt es eine Verjährungsregel, werden Einträge nach unterschiedlichen Fristen nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen und schließlich ganz gelöscht.
Schulung der Chefs
Doch mit dem genauen Blick in die Papiere bei der Einstellung ist es laut DVG nicht getan. Alle Schichtführer, also die direkten Vorgesetzten der Kontrolleure in den Bussen und Bahnen, würden speziell geschult, was Verhalten im Dienst und auch Konfliktlösung im Umgang mit den – nicht immer einfachen – Kunden angeht. Bei den einzelnen Kontrolleuren selbst sei eine solche Schulung aber nicht „Bestandteil der Standardausbildung“.