27-Jähriger kommt nach tödlicher Trunkenheitsheitsfahrt mit Bewährungstrafe davon
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Duisburg. Vier junge Männer wollen feiern gehen. Wollen nach dem Besuch eines Sportlerheims noch in eine Kneipe. Der 27-jährige Fahrer ist betrunken, als er sich ans Steuer setzt. Beim Aufprall gegen einen Baum stirbt einer der Mitfahrer. Das Landgericht wandelt nun in zweiter Instanz die Haft- in eine Bewährungschance um. Der Fahrer zeigt sich reumütig.
Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung hatte das Amtsgericht den 27-Jährigen im Februar zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und zu einer zweijährigen Führerscheinsperre verurteilt. Mit der Hoffnung, doch noch eine bewährungsfähige Strafe zu bekommen, war der Angeklagte in die Berufung gezogen.
3000 Euro als symbolischer Akt
Bedingt durch den Alkohol und das Unfalltrauma konnte sich der 27-Jährige an nichts mehr erinnern. Aber er bedauert seine Tat. Nachdem seine Ausbildung nun abgeschlossen ist und er das erste richtige Geld verdient, überwies er bereits 3000 Euro an die Witwe des Getöteten – eher ein symbolischer Akt. Auf seinen Mandanten kämen riesige finanzielle Forderungen zu, so der Verteidiger. „Aber er will es sich nicht leicht machen und den Rest seines Lebens von Hartz-IV leben, sondern sich den Forderungen stellen.“
BMW mit fünf Insassen prallt gegen Baum
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Den Ausschlag dafür, dass die Strafe am Ende in zwei Jahre mit Bewährung umgewandelt wurde, gaben wohl die überlebenden Mitfahrer. Auch ihnen fehlen in der Erinnerung weite Teile des Abends und das Unfallgeschehen. Keiner wusste mehr zu sagen, wieso ausgerechnet der Angeklagte sich ans Steuer gesetzt hatte. Möglich, dass er am wenigsten betrunken war. Sie trügen ihrem Freund die Folgen aber nicht nach, waren sich die Zeugen einig. „Keiner von uns hätte in das Auto steigen müssen“, brachte einer der Männer die Sache auf den Punkt.
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