Duisburg. .
„Empörend“ findet Ute Stolze die Knöllchen, die sie vor der Kindertagesstätte St. Ludger in Neudorf bekommt. An der Heinrich-Bertmans-Straße gilt vor der Kita absolutes Halteverbot, davor und dahinter ist es eingeschränkt.
„Berufstätige Eltern können doch nicht ewig nach einem Parkplatz suchen“, sagt die Großmutter, die dort einmal die Woche Enkelin Hannah abholt. Die Stadt wolle familienfreundlich sein und verdiene dann auf Kosten der Familien. Die Intention in Richtung Abzocke sei da sehr deutlich, findet sie.
Kita verteilt kleine„Ausweiskärtchen“
Das Problem kennt Mechthild Bär, die Leiterin, schon lange. Denn seit Gründung der Kita 1960 gilt vor dem Kindergarten ein absolutes Halteverbot „zur Sicherheit der Kinder“. Der Bürgersteig selbst ist noch zusätzlich mit einem Straßengitter zum Abfangen rennender Kinder ausgestattet. Seit auch der Ludgeriplatz nicht mehr kostenfrei zu beparken ist, hat sich offenbar der Druck wieder erhöht.
Auch bei Bär würden sich Eltern beklagen, weil der Eindruck entstehe, dass das Ordnungsamt genau zu den Bring- und Holzeiten unterwegs ist und Knollen verteilt. 120 Kinder seien in Kita und Familienzentrum, erzählt Bär, darunter 40 unter Dreijährige. Um deren Eltern zu unterstützen, verteilt die Kita jährlich kleine „Ausweiskärtchen“, auf denen steht, dass das Auto sozusagen nur dem Kindertransport dient. „Das hat juristisch natürlich keine Wirksamkeit“, weiß Bär, sie hofft eher auf die Toleranz der Politessen, „vielleicht ist die Sichtweise dann eine andere“.
Freier Blick für die Sicherheit
Eine Definitionsfrage ist offenbar, wie lange man im eingeschränkten Halteverbot stehen darf. Dauert das Bringen eines Kleinkindes inklusive Gummistiefel aus- und Hausschuhe anziehen, Küsschen, Tschüsschen genau so lang wie das Ausliefern eines sperrigen Kartons? Im eingeschränkten Halteverbot ist grundsätzlich ein Halt auf der Fahrbahn für 3 Minuten gestattet, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. In der Rechtsprechung gibt es dazu unzählige Urteile – etwa wie schwer Dinge sein müssen, um zu rechtfertigen, dass man vor der Tür hält.
Wie Stadtsprecherin Susanne Stölting mitteilt, komme die Verkehrssituation an dem Kindergarten immer wieder zur Sprache. Zumindest die Autofahrer, die den Bereich passieren, müssten aber freien Blick auf den Bereich vor der Kita haben – zum Schutz der Kleinen. Deshalb werde jegliches verbotswidrige Halten und Parken rigoros geahndet. In den Bereichen des eingeschränkten Haltverbotes gebe es, so Stölting, „nach einer Beobachtungszeit in angemessener Weise Verwarnungen, wenn die Eltern nicht zu ihren Fahrzeugen zurückkehren und sich zum Beispiel mit anderen Eltern oder den Erzieherinnen unterhalten“.