Duisburg. . Erste Kommunen in Deutschland rebellieren gegen die neue Rundfunkgebühr: Die Verantwortlichen der Millionenmetropole Köln haben entschieden, die Zahlungen „bis auf Weiteres“ zu stoppen. So weit will die Stadt Duisburg noch nicht gehen. „Wir warten zunächst ab, was die anstehenden Besprechungen im deutschen Städtetag ergeben. Erst danach werden wir entscheiden, welche Maßnahmen wir ergreifen“, so Stadtsprecherin Susanne Stölting.

Mit Beginn des Jahres 2013 startete der neue Rundfunkbeitrag als Ersatz für die bisherige GEZ-Gebühr. Jeder Haushalt muss seitdem pauschal 17,98 Euro zahlen – egal, ob und falls ja, wie viele Geräte dort im Einsatz sind. Für Mitglieder von Wohngemeinschaften stellt diese Regelung eine Entlastung dar, weil nun nicht mehr jeder Bewohner einzeln zahlen muss. Doch viele Duisburger zählen stattdessen zur Gruppe der „Draufzahler“.

Da wäre zuallererst die Stadt selbst: Sie muss durch die Haushaltsabgabe fürs laufende Jahr etwa 84.000 Euro berappen. Laut Stölting waren im Vorjahr nach der alten GEZ-Gebühr 45.000 Euro fällig. „Früher haben wir pro Gerät gezahlt. Nun bezahlen wir in der Kernverwaltung für 380 Betriebsstätten und 4500 Mitarbeiter. Wir als Kommune mit dezentralen Strukturen werden also bestraft“, so Stölting. In diesen Zahlen nicht enthalten sind die Betriebsstätten und Mitarbeiter des Immobilienservice IMD, der Wirtschaftsbetriebe sowie von Duisburg-Sport. Diese müssen selbst abrechnen.

Einzelhandel zahlt in der Regel drauf

Verlierer Nummer zwei ist der Einzelhandel, für den fast flächendeckend die Kosten gestiegen sind. „Besonders im Einzelhandel sind viele Teilzeitbeschäftigte tätig. Diese werden aber beim Rundfunkbeitrag als volle Stelle berechnet und da nach Mitarbeiter gezahlt wird, stehen wir alle schlechter da“, erläutert Einzelhandelsverbands-Geschäftsführer Wilhelm Bommann. Ein konkretes Beispiel: „Ein Modeunternehmen im Bezirk Hamborn hat vier feste und fünf Teilzeitmitarbeiter. Dadurch fallen sie in die Gruppe für Betriebe über acht Beschäftigte und zahlen das dreifache des ursprünglichen Betrages.“

Lachende und weinende Gesichter gibt es im Bereich der Hotels und Gaststätten. „Wobei die Anzahl derjenigen, die von der neuen Regelung profitieren, überwiegt“, berichtet Thomas Kolaric, der Geschäftsführer der Dehoga. Früher zahlten Hotels beispielsweise für den „Erstfernseher“ den vollen Betrag und für jeden „Zweitfernseher“ die Hälfte – egal, ob das Zimmer besetzt oder unbesetzt war. Nach der neuen Regelung zahlen sie pro Mitarbeiter. „Das ist für Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeiter absolut positiv“, erklärt Kolaric. Filialen von großen Ketten, die deutlich mehr als 20 Mitarbeiter haben, zahlen mehr als zuvor.

Universität kommt besser weg als zuvor

Ein weiterer Gewinner der Neuberechnung ist die Uni Duisburg-Essen. „Unsere Rechnung für 2013 dürfte viel niedriger Ausfallen. Wir zahlen nur rund ein Drittel vom bisherigen Betrag“, so Beate Kostka, die Pressesprecherin der Hochschule. Der Grund: Nach der Neuregelung werden nur noch 20 Gebäudeeinheiten der Uni berechnet.