Duisburg.

Mitten auf der Düsseldorfer Landstraße hatte ein 37-jähriger Marxloher am 3. September 2011 einen Taxifahrer aus Düsseldorf verprügelt, weil der den mittellosen Fahrgast nicht weiter transportieren wollte. In zweiter Instanz kam der Mann nun haarscharf ums Gefängnis herum.

Der Taxifahrer hatte den Mann in der Altstadt aufgepickt. Zunächst wollte der nach Marxloh, dann nach Ruhrort. Wenn er nicht gerade halb besinnungslos im Autositz zusammensank, versuchte der Fahrgast, Freunde zu erreichen, die offenbar für die Taxifahrt aufkommen sollten.

Angeklagte zog in Berufung

Irgendwann reichte es dem Düsseldorfer Kraftdroschkenkutscher. Er hielt an und verkündete, dass die Fahrt zu Ende sei. Da sprang ihn der 37-Jährige in Karate-Manier an, schlug und trat ihn. Dem Taxifahrer gelang es irgendwie, die Polizei zu verständigen, die den Beleidigungen ausstoßenden Randalierer festsetzte.

Das Amtsgericht hatte den 37-Jährigen im August wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Dagegen zog der Angeklagte in die Berufung.

Neue Erkenntnisse zur Tat wussten das Geständnis des Angeklagten und die Vernehmung des Taxifahrers vor dem Landgericht nicht zu vermitteln. Letzterer hat zwar die schmerzhaften Prellungen überwunden, „aber wenn ich Duisburg höre, nehme ich keine Fahrt mehr an“.

Vorstrafenregister mit acht Eintragungen

Dem Angeklagten ging es vor allem um eins: Eine Bewährungschance. Er lebe seit der Tat abstinent, sei zu seiner frisch angetrauten Frau nach Hamm gezogen, um sich vom früheren Umfeld zu lösen, und sehe Vaterfreuden entgegen. „Ich habe einen selbstständigen Betrieb. Wie soll das alles weiter gehen, wenn ich im Knast sitze?“

Das Vorstrafenregister sprach mit acht Eintragungen - sämtliche Taten geschahen unter Alkohol - gegen eine Bewährung. Die Berufungskammer entschied am Ende aber zugunsten des Angeklagten und setzte die zehnmonatige Strafe auf vier Jahre zur Bewährung aus. Obendrein muss der reuige Täter 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Vielleicht hatte zu dem gnädigen Urteil auch der rührende Brief der Ehefrau des Angeklagten an das Gericht beigetragen, in dem sie für ihren Ehemann eintrat und um „eine Chance für unsere kleine Familie“ bat.