Duisburg. .

Auf tragische Weise kam am Abend des 2. Dezember 2011 ein 56-jähriger Mann in Hüttenheim ums Leben. Als er gegen 23.45 Uhr zu Fuß die stark befahrene Mündelheimer Straße überquerte, wurde er von einem 24-jährigen Taxifahrer übersehen.

Durch den Zusammenprall erlitt der Fußgänger tödliche Schädelverletzungen. Jetzt beschäftigte sich das Landgericht in zweiter Instanz mit dem Unfall.

Das Amtsgericht hatte den 24-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten mit Bewährung verurteilt, den Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist von zwei Jahren erteilt, vor deren Ablauf der junge Mann keine neue Fahrerlaubnis beantragen dürfe. Dagegen war der 24-Jährige in die Berufung gezogen.

Unfall wäre vermeidbar gewesen

Das Landgericht kam zu einem ähnlichen Resultat wie die Kollegen. Der Angeklagte, der - anderes blieb unbewiesen - mit nicht mehr als 60 Stundenkilometern unterwegs war, hätte den Fußgänger sehen und rechtzeitig anhalten müssen. Der Unfall wäre mit der nötigen Achtsamkeit vermeidbar gewesen.

Eine sechsmonatige Bewährungsstrafe hielt die Berufungskammer ebenfalls für angemessen. Dies vor allem mit Blick darauf, dass der junge Angeklagte in drei Jahren als Taxifahrer zahlreiche Punkte in der Verkehrssünderkarte sammelte. „Fahren unter Druck ist nichts für sie“, stellte der Vorsitzende fest.

Sperrfrist wurde verringert

Strafmildernd berücksichtigte das Gericht den Umstand, dass der Angeklagte als Folge der Tat seinen Job verlor, wegen psychischer Probleme behandelt werden musste und nichts gegen die Sicherstellung seines Führerscheins unternahm. Zudem wies das Berufungsgericht dem Getöteten eine Mitschuld zu: So wie der Angeklagte den Fußgänger hätte sehen müssen, hätte der das nahende Taxi erkennen müssen. Der Unfall habe möglicherweise etwas mit der Alkoholisierung des Fußgängers zu tun gehabt, so der Vorsitzende.

Angesichts dieser Umstände verringerte die Strafkammer die Sperrfrist erheblich: Nachdem der Angeklagte nun seit einem Jahr ohne Führerschein auskommen muss, darf er in drei weiteren Monaten den ersten Versuch starten, eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten. „Ich rate aber dringend davon ab, wieder eine Berufstätigkeit zu wählen, die etwas mit dem Gaspedal zu tun hat“, so der Vorsitzende. Der nächste Unfall könne den 24-Jährigen hinter Gitter bringen.