Duisburg. Immer wieder gehen der Polizei bei zufälligen Kontrollen auch Personen ins Netz, die per Haftbefehl gesucht werden. Mehr als die Hälfte der Fälle geht auf die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen zurück. Die Gesuchten konnten oder wollten eine Geldstrafe nicht bezahlen.

Ob bei den Radarfallen am Straßenrand oder bei einer allgemeinen Ticket-Kontrolle in Bus und Bahn: Immer wieder gehen der Polizei bei solchen Aktionen scheinbar auch zufällig Personen ins Netz, die per Haftbefehl gesucht werden. Da stellt sich schlicht die Frage: Wie viele Menschen in Duisburg werden eigentlich per Haftbefehl gesucht? Die Zahl ist stattlich, es sind rund 300; Anfang des vergangenen Monats waren es exakt 294.

Darunter sind Personen, bei denen die letzte bekannte Wohnanschrift in Duisburg registriert ist oder bei denen es Hinweise gibt, dass sie sich in der Stadt aufhalten, erklärt Polizeisprecher Stefan Hausch auf Anfrage: „Die Zahl umfasst sämtliche Arten von Haftbefehlen.“ Und davon gibt es eine Menge, vom Internationalen Haftbefehl über den Untersuchungs- und Vorführhaftbefehl bis zum Vollstreckungshaftbefehl. „Die Delikte sind absolut querbeet verteilt“, sagt Hausch. Mehr als die Hälfte aller Haftbefehle geht allerdings auf die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen zurück. Sprich: Jemand hat eine Geldstrafe nicht bezahlt, die ihm aufgebrummt wurde, und muss deshalb eine gewisse Zeit hinter Gittern absitzen.

Ähnliche Größenordnung in vergleichbaren Städten

Während sich bei den leichteren Vergehen auch die Bezirksbeamten darum kümmern, die Personen zu ermitteln, ist im Duisburger Polizeipräsidium eine ganze Abteilung von 25 Beamten damit beschäftigt, die Haftbefehle gravierender Art zu vollstrecken. Dazu gehören beispielsweise Personen, die eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr absitzen müssen.

Aber ist die Zahl der per Haftbefehl Gesuchten in Duisburg nun besonders hoch? „Nein“, sagt Polizeisprecher Hausch, „in vergleichbaren Städten ist die Größenordnung ähnlich“.