Duisburg. .
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Duisburg muss sich mit schwierigen Sachverhalten herumschlagen. Deshalb dauern Prozesse vor der 4. Großen Strafkammer auch schon einmal etwas länger. Wie jener gegen einen 42-jährigen Mineralölhändler aus Duisburg. Am 20. Verhandlungstag wurde der Mann jetzt wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Richter sahen es am Ende des langwierigen Prozesses als erwiesen an, dass der Geschäftsmann zwischen 2004 und 2009 in insgesamt 78 Fällen knapp eine Million Liter Benzin und Diesel aus den Niederlanden und Belgien eingeschmuggelt und verkauft hatte. Der Treibstoff war in Seehäfen direkt vom Tankschiff auf Tankwagen verladen worden, die nachts heimlich über die Grüne Grenze steuerten. Für den Fiskus entstand durch hinterzogene Umsatz- und Mineralölsteuer ein Schaden von etwa 740.000 Euro.
Jeder Liter zählt
Vergeblich hatte der Verteidiger eine Bewährungsstrafe gefordert, wobei er darauf verwies, dass sein Mandant - wenn auch nicht ganz freiwillig - durch Beschlagnahme von Geldern und der anstehenden Verwertung einer Immobilie einen erheblichen Teil des Schadens wieder gut gemacht habe.
Die Anklage war ursprünglich von drei Millionen Litern geschmuggeltem Sprit und einem Steuerschaden von etwa 2,5 Millionen Euro ausgegangen. Bis zuletzt hatten der Angeklagte und sein Rechtsbeistand um jeden Liter gerungen. Einer der Gründe, warum das im April gestartete Verfahren so lange dauerte.
Hauptabnehmer bereits verurteilt
Bereits im Juni hatte die Wirtschaftsstrafkammer einen 62-jährigen Mitangeklagten verurteilt. Der Geschäftsmann aus Xanten war einer der Hauptabnehmer des Duisburgers gewesen. An mehreren von ihm betriebenen Tankstellen in Voerde und Bedburg Hau hatte er den schwarz bezogenen Kraftstoff an seinen Zapfsäulen verkauft. Der von den Richtern festgestellte Steuerschaden belief sich auf rund 450.000 Euro. Dreist hatte der Xantener durch massive Buchfälschungen versucht, die gar nicht gezahlte Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend zu machen. Ohne diese Gier wäre der Schmuggel möglicherweise nie in diesem Umfang nachzuweisen gewesen.
Trotz eines frühzeitigen Geständnisses und dem Umstand, dass der Angeklagte eine Tankstelle verkaufte, um so einen erheblichen Teil des Schadens auszugleichen, hatte die Wirtschaftskammer für den einschlägig vorbestraften 62-Jährigen keine Bewährungschance gesehen: Die Richter verurteilten ihn ebenfalls zu drei Jahren Gefängnis.