Essen/Duisburg. . Die Motorradclubs in der Region formieren sich nach den Verboten in NRW neu. Das bestätigte jetzt das Landeskriminalamt. Viele Bandidos wechseln demnach zu den konkurrierenden „Höllenengeln“. Rund um Köln bilden sich zudem auch neue gewalttätige Rockerbanden, die ohne Motorrad unterwegs sind.
Ein halbes Jahr nach den spektakulären Verboten von Rocker-Clubs in NRW formieren sich die Motorradbanden an Rhein und Ruhr neu. Mit „MC Westgate“ der Bandidos und „MC Zentral“ der Hells Angels gibt es erstmals wieder Neugründungen. Sie agieren NRW-weit und können nicht mehr regional zugeordnet werden. In Duisburg haben sich die niederländischen „Satudarah“ niedergelassen. „Die Szene ist in Bewegung“, sagt Frank Scheulen vom Landeskriminalamt (LKA).
Zudem gibt es bundesweit Anzeichen für einen bevorstehenden neuen „Rockerkrieg“: Der Mord an einem baden-württembergischen „Höllenengel“ am Dienstag bei Offenburg deutet darauf hin wie auch die Festnahme der Berliner Hells-Angels-Szenegröße „Hocko“, der einen Mordanschlag in Auftrag gegeben haben soll.
Die Düsseldorfer Behörden beobachten die Lage genau, um gegebenenfalls mit neuen Verboten zu reagieren. Die Rechtslage erlaubt dies bei der Bildung von Nachfolgeorganisationen bereits verbotener Clubs.
Neue gewalttätige Rockerbanden, die ohne Motorrad unterwegs sind
Brisant: Die NRW-Polizei stellt nicht nur eine Vielzahl von Bandido-Übertritten zu den konkurrierenden „Höllenengel“ fest, was in der Vergangenheit immer wieder zu Gewaltausbrüchen geführt hat. Rund um Köln bilden sich auch neue gewalttätige Rockerbanden, die ohne Motorrad unterwegs sind („Streetgangs“). Sie nennen sich „Black Jackets“ oder „United Tribuns“, kommen aus Südwestdeutschland, sollen in der Drogen- und Türsteherszene präsent sein und rekrutieren sich aus Migrantenkreisen.
Razzia bei Rockern
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Die Polizeibehörden mehrerer Bundesländer haben sich zu einem härteren Vorgehen gegen Rockerkriminalität entschieden. Ziel ist der verstärkte Einsatz der Verbote. „Polizeiliche Ermittlungsergebnisse sind regelmäßig auf der Verwertbarkeit im Zusammenhang mit einem Vereinsverbot zu überprüfen“, heißt es in dem Beschlusspapier – auch dann, wenn die Resultate im Einzelnen nicht zu einem Strafverfahren führen.
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